Ebersberg:Stadtrat diskutiert über Einkaufen am Sonntag

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In der Kreisstadt könnte es im kommenden Jahr wieder verkaufsoffene Sonntage geben. Im Ferienausschuss des Stadtrates an diesem Dienstagabend wird es darum gehen, ob dies generell sinnvoll ist und an welchen Sonntagen die Geschäfte dann öffnen dürfen. Noch im vergangenen Sommer hatte sich der Stadtrat gegen die Sonntagsöffnung der Ebersberger Geschäfte ausgesprochen.

Diese ist laut Ladenschlussgesetz zwar an maximal vier Sonntagen pro Jahr zulässig. Allerdings dürfen die Geschäfte lediglich nachmittags von 13 bis 18 Uhr ihre Waren feilbieten, und das auch nur, wenn gleichzeitig ein Jahrmarkt, eine Messe oder eine ähnliche Veranstaltung stattfindet. Solche Märkte gibt es auch in der Kreisstadt, etwa den Ostermarkt im Frühjahr, den Martinimarkt im Herbst und natürlich den Christkindlmarkt. Aber ausgerechnet die Ebersberger Geschäftsleute waren skeptisch und rieten im vergangenen Jahr von einer Öffnung während der Märkte ab. Das lag zum einen daran, dass die Geschäfte sonst am Ostermontag beziehungsweise an Allerseelen hätten öffnen müssen, was deren Inhaber weder sich selbst, noch ihren Angestellten zumuten wollten. Auch im Stadtrat gab es aus allen Fraktionen Skepsis gegen geöffnete Geschäfte an solchen "sensiblen Feiertagen". Ein weiterer Kritikpunkt der Geschäftsleute war die geringe Resonanz der Kundschaft auf die Sonntagsöffnungen. Gerade an den traditionellen Markttagen seien die Besucher erfahrungsgemäß eher am Schauen als am Shoppen interessiert. Grundsätzlich, so das Fazit der Geschäftsleute, sei die Idee der verkaufsoffenen Sonntage keine schlechte, man müsse aber die richtigen Termine dafür finden.

Dies scheint nun geschehen zu sein, bei einem Treffen zwischen Bürgermeister Walter Brilmayer und dem Bund der Selbständigen. Geplant ist, dass die Geschäfte am 3. Januar anlässlich des Neujahrssingens öffnen sollen, außerdem zu zwei Jahrmärkten am 24. April und am 23. Oktober, sowie am 1. Advent, der im kommenden Jahr auf den 27. November fällt.

© SZ vom 18.08.2015 / wkb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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