Grafing:Illegale Lauben müssen weg

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Noch Laube oder schon Wohnhaus: Damit hat sich der Grafinger Stadtrat befasst. (Foto: Photographie Peter Hinz-Rosin)

Grafing stellt einen Bebauungsplan auf, um die illegale Kleingartenanlage "Am Bachhäusl" vor dem Abriss zu bewahren. Das gilt zumindest für Gebäude, die als Geräteschuppen eindeutig zu groß sind

Von Thorsten Rienth und Jessica Morof

Grafing Wer in die Kleingartenanlage "Am Bachhäusl" will, setzt sich aufs Fahrrad, radelt von Grafing in Richtung Elkofen und biegt hinter dem Weiler "Bachhäusl" rechts ab. Ein Stück noch auf dem kleinen Waldweg, dann liegen da 23 Grundstücke. Auf einigen stehen kleine Wochenendhäuschen. Das Problem: Sie sind illegal. Der Grafinger Bauausschuss hat nun einen Bebauungsplanentwurf gebilligt, der zumindest einen Teil der Häuser erhalten soll. Die Alternative wäre, die gesamte Siedlung abzureißen.

Die ersten Grundstücke in der Anlage waren Ende der 1950er Jahre großzügiger als erlaubt bebaut worden und es brauchte fast 15 Jahre, bis das irgendjemandem auffiel. Das Landratsamt wollte die Anlage zurückbauen lassen. Doch die Eigentümer, die beim Kauf der Grundstücke fälschlicherweise davon ausgingen, Bauland gekauft zu haben, schlossen sich zu einem Verein zusammen. Das sollte dem Widerstand Schlagkraft verleihen. Zum juristischen Schlagabtausch kam es allerdings nicht. Stattdessen versandete die Sache. Vor einigen Jahren stellte das Landratsamt dann allerdings fest, dass die Häuser immer noch standen.

Es wurden Öfen ein- und Schlafzimmer angebaut

Mehr noch, dass viele von ihnen in der Zwischenzeit sogar deutlich erweitert wurden. Einige Eigentümer hatten Öfen gemauert, um die Häuser zu beheizen, es wurden Schlafzimmer, Wintergärten oder sogar eine Garage angebaut, teilweise Wasser- und Stromanschlüsse eingerichtet. Selbst ein Schwimmbecken gab es einmal. Kurzum: Man hat es sich zwischen Maisfeld und Wald gemütlich eingerichtet. Über die Jahrzehnte waren so aus den einfachen Lauben Wochenendhäuschen geworden, in denen Leute zumindest zeitweise wohnen. Doch im Außenbereich, dem das "Bachhäusl" zugeordnet ist, ist Bauen nicht erlaubt. Und Wohnen schon gleich gar nicht. Inzwischen rückt das Ende der Duldungsfristen immer näher. Würde das Landratsamt wollen, könnte es die Bagger schicken.

Doch das will eigentlich niemand. Ob Landratsamt, Grafinger Rathaus oder Stadtrat - grundsätzlich besteht der Konsens, dass die Häuschen da hinten niemandem schaden. Man solle die Leute dort draußen doch einfach in Ruhe lassen, war das Credo der bisherigen Diskussionen. Doch eine illegale Siedlung wird eben nicht legal, nur weil man sie lange genug hat stehen lassen. "In diesen Entscheidung sind wir nicht frei und als Behörde haben wir eine sehr undankbare Rolle, so etwas durchzusetzen", stellte Bauamtsleiter Josef Niedermaier klar, als das Thema vor knapp einem Jahr das erste Mal auf der Tagesordnung stand.

Mit der Aufstellung eines Bebauungsplans versucht Grafing nun zu retten, was noch zu retten ist. "Wenn wir nichts tun, ist das Landratsamt gezwungen, die gesamte Anlage zu entfernen", erklärte Josef Niedermaier in der Sitzung am Dienstag. "Das ist halt kein Wunschkonzert." CSU-Ortsvorsitzender Sepp Carpus pflichtete dem Bauamtsleiter bei. "Es ist nun mal nicht ganz legal."

Die Idee, respektive die Basis des Bebauungsplans, sieht so aus: Grafing setzt das Areal als "Gartenhausgebiet" fest und begrenzt die Baugrundstücke auf 30 Quadratmeter. Zulässig wären dann nur Lauben einfachster Ausführung. Es müsse klar sein, dass die Grundstücke dem Freizeitzweck oder der Erholung dienten, erklärte Niedermaier, nicht aber dem Wohnzweck. Für alle Gartenhäuschen, die inzwischen zu Wohnhäuschen geworden sind, würde dies einen teils umfangreichen Rückbau bedeuten. Erweiterungen wie Öfen, Schlafzimmer oder Wintergärten müssten die Eigentümer wieder entfernen.

Der Bauausschuss billigte dieses Vorgehen einstimmig. Damit der Bebauungsplan rechtskräftig wird, muss aber noch das Landratsamt zustimmen.

© SZ vom 01.08.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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