Ebersberg:Rausch statt Schönheit

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41-Jährige wird wegen Diebstahls zu Haftstrafe verurteilt

Von Anja Blum, Ebersberg

Es muss ein ganzer Rucksack voll gewesen sein: Kosmetikartikel im Wert von mehr als 3000 Euro hat eine Frau in einem Grafinger Supermarkt geklaut. Oder es zumindest versucht, denn sie wurde auf frischer Tat erwischt. Nun musste sich die 41-Jährige vor dem Ebersberger Amtsgericht verantworten. Dort stellte sich heraus: Der Angeklagten ging es nicht um makellose Schönheit, ganz im Gegenteil. Sie wollte die Kosmetika eintauschen - gegen Heroin. Richterin Vera Hörauf sah darin einen besonders schweren Fall von Diebstahl, blieb mit ihrem Urteil, einer Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung, jedoch am untersten Rand des Strafmaßes. Und das, obwohl die 41-Jährige am Amtsgericht keine Unbekannte ist.

Im Laufe der Verhandlung offenbarte sich ein bewegtes Schicksal: Die Angeklagte, eine Altenpflegerin aus Ebersberg, war in früheren Jahren drogenabhängig gewesen, schaffte es allerdings, sich von der Sucht zu befreien und zehn Jahre lang clean zu bleiben. Bis sie im Jahr 2014 von ihrem damaligen Mann, von dem sie seitdem getrennt ist, schwer misshandelt und vergewaltigt wurde. "Der Täter bekam eine Haftstrafe von sechs Jahren und neun Monaten - das war sicher keine Lappalie", erklärte Verteidiger Stefan Korn. Nach diesem Vorfall sei seine Mandantin mit "Traumaspritzen" behandelt worden, Injektionen, die ihr Suchtpotenzial erneut geweckt hätten. Dadurch und durch das "große Leid" sei sie in einen "nachvollziehbaren Strudel geraten" und wieder rückfällig geworden. "Am Anfang habe ich nur ab und zu eine Nase genommen, aber am Ende war es wieder ein Gramm pro Tag", erklärte die 41-Jährige, die alle Vorwürfe gegen sie bestätigte. Was sie für solch eine Menge denn bezahlt habe, wollte die Richterin wissen. "50 Euro", lautete die Antwort.

Da die Ebersbergerin so viel Geld nicht auf legalem Wege erwirtschaften konnte, kam es immer wieder zu Beschaffungskriminalität: Ihre Vita weist bereits zwei Vorstrafen wegen Betrugs und drei wegen Diebstahls auf. Die Folge war, dass die dreifache Mutter schon kurz nach ihrer missglückten Einkaufstour durch den Supermarkt ins Gefängnis musste - wegen einer anderen Tat. Ein Umstand, den der Verteidiger als positiv wertete: "Sie weiß jetzt, was es bedeutet, in Haft zu sein", sagte er. "Und sie hat dort einen Entzug gemacht." Angesichts dessen und der Tatsache, dass die Beute ja wieder komplett in den Besitz des Supermarktes gelangt sei, plädierte der Anwalt für eine Strafe zwischen sechs und acht Monaten ohne Bewährung.

Die Staatsanwältin hingegen verwies in ihrem Plädoyer auf den "extrem hohen Wert" des Diebesguts und betonte, dass die Tat aufgrund des beabsichtigten Handels - Kosmetika gegen Betäubungsmittel - als gewerbsmäßiger und damit besonders schwerer Diebstahl anzusehen sei. Gegen die Angeklagte sprächen zudem ihre einschlägigen Vorstrafen, zu ihren Gunsten könne man lediglich ihr vorbehaltloses Geständnis werten. Insofern sei eine Haftstrafe von einem Jahr angemessen. Richterin Hörauf erinnerte die 41-Jährige schließlich daran, dass das Gericht sich in ihrem Fall schon mehrmals sehr kulant gezeigt habe. "Die Tat wurde ja auch zur Zeit einer offenen Bewährung begangen." Deswegen halte sie acht Monate nun für das richtige Strafmaß.

© SZ vom 03.08.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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