Ebersberg:Kleiner Wagen bringt große Probleme

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Weil sie beim Verkauf eines Autos Mängel verschwiegen haben soll, stand eine Frau vor dem Amtsgericht

Von Jessica Morof, Ebersberg

Beim Autokauf sollte man nichts überstürzen; gleiches gilt beim Verkauf eines Wagens. Diesen Grundsatz haben zwei Damen aus dem Landkreis missachtet und sich wegen ihrer Naivität einige Scherereien eingehandelt. Die Verkäuferin musste sich sogar wegen Betrugs vor dem Amtsgericht Ebersberg verantworten, weil sie wissentlich Mängel am Kleinwagen verschwiegen haben soll. Am Ende wurde das Verfahren zwar eingestellt, doch die Kosten überstiegen die Einnahmen durch den Verkauf.

Ein Chevrolet Matiz ist nur ein sehr kleiner Wagen, doch für die 45-Jährige hat er große Probleme gebracht. Nachdem sie das Auto ihres verstorbenen Vaters zwei Jahre lang gefahren war, wollte sie es im Februar 2013 als Privatanbieterin verkaufen. Auf ihre Anzeige im Internet hin kam die künftige Käuferin zur Besichtigung des Kleinwagens. "Sie ist ein paar Mal durch die Tiefgarage gefahren und war happy", erinnert sich die Angeklagte. Das Angebot, auch draußen Probe zu fahren, hat die Käuferin abgelehnt. Auf die Frage des Verteidigers, weshalb, antwortet sie: "Ich habe der Dame vertraut; wir hatten ein nettes Gespräch." Die Verkäuferin wiederum tat die Frage nach Mängeln am Fahrzeug folgendermaßen ab: "Bei mir ist es immer wunderbar gefahren."

Für 2050 Euro wechselte das Auto dann schnell den Besitzer. Doch schon auf dem Weg nach Hause sei das Auto nicht mehr wirklich fahrtüchtig gewesen, berichtete die Käuferin vor dem Amtsgericht: "Ich konnte nur 40, 50 Kilometer pro Stunde fahren; alles hat gewackelt." Zuhause habe sie den Wagen dann sofort zu einer Werkstatt gebracht. Mehrmals seien Reparaturen durchgeführt worden, bis die Handwerker den Fehler bei der Antriebswelle gefunden haben. Innenliegende Teile fehlten, obwohl die schützende Gummimanschette außen noch intakt war. Daraus habe der Kfz-Meister geschlossen, "dass jemand daran rumgeschraubt hat". Für die Reparatur veranschlagte die Werkstatt etwa 1000 Euro, und die Käuferin beschwerte sich bei der ehemaligen Besitzerin in einer Mail. Diese fragte auch bei ihrer Werkstatt nach, bei der das Autor regelmäßig gewartet wurde; zuletzt wenige Monate vor dem Verkauf. Auch dort wusste man nichts von Mängeln. "Ich habe angeboten, das Auto zurückzunehmen, aber das wollte sie nicht", sagte die Angeklagte vor dem Amtsgericht.

Bei einem Zivilprozess kam es zwar zu einer Einigung: Die Verkäuferin nahm das Auto wieder an sich, zahlte die Kaufsumme zurück und kam für die Reparatur des Wagens auf. Vor dem Amtsgericht musste sie sich trotzdem wegen Betrugs verantworten. Die Frage: Hat die Angeklagte die Mängel absichtlich verschwiegen oder wusste sie nichts von den Fehlern? Laut der 45-Jährigen und dem Inhaber der Werkstatt, in der das Auto gewartet wurde, sei der Wagen vor dem Verkauf in Ordnung gewesen. Beim letzten Besuch für den Wintercheck habe man auch eine Probefahrt gemacht, erinnerte sich der Handwerker. "Wir haben keine Fehler in dieser Richtung festgestellt." Der Gutachter, der die fehlerhafte Antriebswelle untersucht hat, gab allerdings an, dass drei Lagerringe fehlten. "Das würde man im Fahrbetrieb merken", betonte er. Die Ringe müssten entfernt worden sein.

"Denken Sie, dass wir das auch anders beenden können?", wandte sich Richterin Vera Hörauf nach einer längeren, sehr technischen Zusammenfassung des Gutachters an die Staatsanwältin. "Ich glaube nicht, dass die Angeklagte selbst etwas entfernt hat", antwortete diese. Aber irgendetwas müsse mit der Antriebswelle schließlich passiert sein. Deshalb einigten sich Richterin, Staatsanwältin und Verteidiger zuletzt, das Verfahren einzustellen. Die Anwaltskosten muss die Angeklagte allerdings selbst tragen.

© SZ vom 28.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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