Ebersberg:Kinderpornos in der Whatsapp-Gruppe

Ebersberg: Ein Foto im Whatsapp-Gruppenchat führte direkt ins Ebersberger Amtsgericht.

Ein Foto im Whatsapp-Gruppenchat führte direkt ins Ebersberger Amtsgericht.

(Foto: Christian Endt)

Wegen Versand und Besitz einschlägiger Fotos muss ein 34-Jähriger für ein halbes Jahr ins Gefängnis. Zum Prozess kam es wegen eines Fotos im Handy-Chat.

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Was so alles in Form von Bilddateien durchs Internet und seine sozialen Netzwerke wabert ist manchmal lustig, sehr oft dümmlich und gelegentlich richtig kriminell. Letzteres war der Fall, bei einem Foto, welches ein 34-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis im Februar vergangenen Jahres an seine Whatsapp-Gruppe schickte. Darauf zu sehen war ein nacktes kleines Mädchen in eindeutiger Pose. Für den Versender wurde das Bild nun zur Eintrittskarte in den Knast: Das Amtsgericht verurteilte den einschlägig vorbestraften Mann zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung.

Offenbar hatte der Angeklagte die Vorlieben seiner Internet-Freunde falsch eingeschätzt. Zumindest einer der 15 Mitglieder der Gruppe erkannte die kriminelle Natur des verschickten Bildes und informierte die Polizei, wie ein als Zeuge geladener Ermittler der Kripo Erding berichtete. Von da an sei es eigentlich eine "Standard-Ermittlung" gewesen, so der Beamte vor Gericht, über die Telefonnummer kam die Polizei auf Name und Adresse des Angeklagten, im August wurde dessen Wohnung durchsucht. Dabei stellte man das Mobiltelefon sicher, mit dem der 34-Jährige das Foto verschickt hatte, sowie einen Computer, auf dessen Festplatte sich weitere kinderpornografische Bilder befanden.

Wie die Staatsanwältin ausführte, handelte es sich dabei um mindestens drei Fotos von nackten Mädchen zwischen neun und 13 Jahren, ebenfalls so abgelichtet, dass der Intimbereich zu sehen ist. Auf einen genaueren Augenschein der Bilder wurde sowohl vom Verteidiger, wie auch der Staatsanwältin verzichtet: "Das muss ich nicht unbedingt sehen", so die Vertreterin der Anklage. Was den Angeklagten dazu bewog, das fragliche Bild im Netz herumzuschicken und warum er überhaupt solche Fotos besaß, darauf gab es in der Verhandlung keine Antworten. Der 34-Jährige gab über seinen Verteidiger lediglich eine Erklärung ab, in welcher er die Vorwürfe einräumte. Weitere Angaben werde sein Mandant nicht machen, so der Advokat.

Womöglich wäre die Strafe geringer ausgefallen, hätte sich der Angeklagte geäußert

Was aber dringend geboten wäre, ermahnte Richterin Vera Hörauf den Angeklagten, "sonst müsste man Sie eventuell einsperren." Grund dafür ist, dass der 34-Jährige nicht das erste Mal wegen Kinderpornografie vor Gericht steht. Bereits 2009 war er deswegen zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Auch sonst scheint der Angeklagte Probleme mit dem Einhalten von Regeln und Gesetzen zu haben, einmal wurde er wegen Fahren ohne Führerschein verurteilt, vor fünf Jahren musste er wegen Betruges eine Geldstrafe zahlen.

Bei dieser Vorgeschichte sei es schon ratsam, empfahlen Richterin und Staatsanwältin, wenn der 34-Jährige dem Gericht Anhaltspunkte für eine positive Sozialprognose geben könnte. "Wir wissen halt sehr wenig zu der Motivation, ob sie etwas dagegen unternehmen wollen und was", so die Richterin. Die Anklagevertreterin empfahl den Besuch einer ambulanten Therapie und stellte die konkrete Frage, ob der 34-Jährige grundsätzlich zu so etwas bereit sei. Doch auch dazu wollte sich dieser nicht äußern.

Weshalb man, so die Staatsanwältin, nicht davon ausgehen könne, "dass es nicht wieder vorkommt." Sie forderte vier Monate Haft ohne Bewährung. Der Verteidiger plädierte hingegen auf eine Geldstrafe, schließlich sei sein Mandant geständig, die Zahl der Fotos gering und es handele sich auch nur um sogenannte "Posing-Bilder". Das Gericht folgte hingegen der Einschätzung der Staatsanwaltschaft und verhängte sogar noch zwei Monate mehr, als beantragt. Eine Geldstrafe komme angesichts der Vorstrafen nicht in Frage, so die Richterin, auch die Voraussetzungen für eine Bewährung sehe sie nicht - sowohl wegen des Schweigens des Angeklagten, aber auch weil dies beim vergangenen Mal auch nicht geholfen habe.

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