Skurriles aus Ebersberg:BNDler gibt sich auf der Autobahn als Polizist aus

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Wer für den Bundesnachrichtendienst arbeitet, ist nicht gleichzeitig auch Verkehrspolizist. (Foto: Claus Schunk)

Erst fuchtelt der Mann vom Bundesnachrichtendienst mit einer Kelle, dann zeigt er seinen Beamtenausweis - ein Auftritt, der nur teilweise überzeugte.

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Wer für den Staat arbeitet, sollte dessen Gesetze eigentlich besonders gut kennen. Nicht so ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes, der sich im Straßenverkehr als Polizist ausgegeben hatte. Das Amtsgericht hat ihn nun wegen Amtsanmaßung zu einer Strafe von 2400 Euro und zwei Monaten Fahrverbot verurteilt. Der Angeklagte hatte, das gab er auch offen zu, auf der A 94 mit einer Kelle herumgefuchtelt, die denen der Polizei ähnelt.

Adressat war ein Autofahrer, der ihn zuvor genötigt hatte. Der andere sei dauernd sehr nahe aufgefahren, habe die Lichthupe betätigt und schließlich rechts überholt. Beim Einscheren sei es so knapp geworden, dass nur durch scharfes Bremsen eine Kollision zu verhindern war. Als man sich einige Kilometer weiter wieder begegnete, habe er mit der zufällig im Auto liegenden Schülerlotsenkelle seiner Frau gewunken, so der Angeklagte weiter. Er habe lediglich darauf hinweisen wollen, dass der andere ihn und seine Familie gefährdet habe.

Eine Argumentation, die weder Richterin noch Staatsanwalt nachvollziehen konnten. Der Angeklagte habe mit der Kelle die Aufmerksamkeit des anderen Fahrers auf sich und seine Familie im Auto lenken wollen, versuchte der Verteidiger zu erklären.

Die Insassen des anderen Fahrzeuges schilderten, wie dieser Versuch bei ihnen angekommen war: Nämlich, dass da ein Zivilfahrzeug der Polizei unterwegs war, dem sie hätten folgen sollen. Was aber nicht möglich gewesen sei, weil der Angeklagte überraschend die nächste Ausfahrt genommen habe. "Ich wollte nicht wegen Fahrerflucht Ärger bekommen", sagte der Fahrer, darum hatte die Beifahrerin bei der Polizei angerufen, den Vorfall geschildert und gefragt, was sie nun tun sollten.

Dort habe man die Auskunft erteilt, das fragliche Fahrzeug sei kein Polizeiauto und die Anrufer gebeten persönlich vorbeizukommen, um Anzeige zu erstatten. Im Übrigen hätten nicht sie den Angeklagten, sondern er sie im Verkehr provoziert, indem er viel zu langsam gefahren sei und auch einmal abrupt gebremst habe.

Die Wahrheit, was vor dem Kellengefuchtel vorgefallen war, liege wohl irgendwo in der Mitte zwischen beiden Geschichten, meinte der Staatsanwalt, "da werden schon beide ihren Anteil gehabt haben." Ebenso ungeklärt blieb, ob der Angeklagte beim ersten Besuch der Polizei versucht hatte, die Beamten mit seinem BND-Dienstausweis einzuschüchtern. Er selbst behauptete, er habe diesen nur gezeigt, als er gefragt wurde, ob er Polizist sei. Dies habe er verneint, und zum Beweis seinen Dienstausweis präsentiert.

Allerdings schien dies die Polizisten einigermaßen beeindruckt zu haben, sie zogen zunächst ab. Erst einige Wochen später kamen die Beamten wieder und beschlagnahmten die Schülerlotsenkelle. Zumindest was der Angeklagte mit dieser angestellt hatte, habe laut Staatsanwalt eindeutig "den Anschein hoheitlichen Handelns" erweckt - absichtlich. Der46-Jährige habe dem anderen Fahrer einen Schrecken einjagen wollen. Dem schloss sich das Gericht an und verurteilte den Angeklagten wegen Amtsanmaßung. Ob es dabei bleibt, ist noch unklar, der Verteidiger, der auf Freispruch plädierte, hatte schon zu Prozessbeginn angedeutet, bei einem nicht zufriedenstellenden Urteil die höhere Instanz anzurufen.

© SZ vom 18.10.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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