Ebersberg:Ex-Mann legt Feuer am Haus

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"Ich hole fünf Liter Benzin und werde dir beim Brennen zusehen": Ein 30-Jähriger soll ein Regal auf der Terrasse seiner geschiedenen Frau angezündet haben. Vor Gericht bekommt er die Höchststrafe.

Von Lea Weinberg, Ebersberg

"Ich hole fünf Liter Benzin und werde dir beim Brennen zusehen." Dieser Drohung per SMS soll ein 30-Jähriger auch ein Tat folgen gelassen haben - und ein 1,20 Meter hohes Holzregal auf der Terrasse seiner Ex-Frau angezündet. Wegen schwerer Brandstiftung musste er sich nun vor dem Ebersberger Amtsgericht verantworten. Auch habe er die umliegenden Sichtschutzbüsche ausgerissen und den Briefkasten ausgeleert, heißt es in der Anklageschrift. Anschließend soll er eine Flasche Bier seiner Lieblingsbrauerei auf der Terrasse hinterlassen haben, bevor er den Tatort verließ. Das Schöffengericht sah diesen Vorwurf als erwiesen an, es verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung zu. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Der Angeklagte kündigte an, in Berufung zu gehen.

Der Angeklagte habe ein Gebäude angezündet, in dem Menschen wohnen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. In dem dreistöckigen Haus lebten zu der Zeit 20 Personen. Zur Tat selbst äußerte sich der Angeklagte nicht. Der Geschädigten hatte er jedoch zwei Stunden vor der Tat eine weitere SMS geschickt, in der er ankündigte: "Ich werde euch heute besuchen." Damit waren seine Ex-Frau und der dreijährige gemeinsame Sohn gemeint. Durch das brennende Regal, das bei der Terrasse stand, wurden die Hausfassade, der hölzerne Terrassenboden und der anliegende Garten beschädigt. Der Gesamtschaden wurde vom Gericht auf rund 1000 Euro geschätzt.

Bei der ihm vorgeworfenen schweren Brandstiftung hat den 30-Jährigen jedoch keine der beiden geladenen Zeuginnen, seine Ex-Frau und eine direkte Nachbarin, beobachten können. "Das ist ein reiner Indizienprozess und das hat in Bayern schon schlechte Schule gemacht", lautete der Vorwurf des Anwaltes. Er warf der Staatsanwaltschaft vor, einseitig ermittelt zu haben. Außerdem sei ihm die Akte seines Mandanten nicht vollständig zur Verfügung gestellt worden, von ihm geladene Zeugen seien nicht berücksichtigt und sein Antrag auf ein Gutachten des Tatortes abgelehnt worden.

Zur Tatzeit war die Ex-Frau des Beschuldigten und das gemeinsame Kind nicht in der Wohnung, was der Angeklagte jedoch nicht wusste. Die geschiedenen Eheleute pflegen keinen Kontakt. Alle zwei Wochen findet ein durch das Jugendamt begleiteter Umgang mit dem Sohn statt, was laut der Ex-Ehefrau problemlos verläuft. Es lag auch ein Gewaltschutzbeschluss gegen den 30-Jährigen vor: Er durfte sich seiner Ex-Frau nicht nähern. In der Vergangenheit sei er gewalttätig und aggressiv ihr gegenüber gewesen, berichtet die Frau.

Doch der Beschluss lief kurz vor der Tat aus. Ein neuer Gewaltschutzantrag war zwar schon gestellt, aber von den Behörden noch nicht genehmigt. "Ab morgen kann ich sie wieder besuchen kommen", soll der Mann einer Kollegin seiner geschiedenen Frau auf Facebook geschrieben haben. Weitere Facebook-Auszüge wurden von seiner Ex-Frau aus dem Polnischen übersetzt. Der Verteidiger warf ihr vor, diese falsch übersetzt zu haben beziehungsweise nur die den Angeklagten belastenden Aussagen übersetzt zu haben. Doch die ehemalige Ehefrau des Beschuldigten ist sich sicher, dass ihr Ex-Mann die Tat begangen hat. "Es war aus Rache, er wollte mir etwas antun", erklärte sie.

Eine weitere Zeugin, die zum Tatzeitpunkt die direkte Nachbarin der Geschädigten war, sagte aus, den Angeklagten kurz vor der Tat bei dem Briefkasten gesehen zu haben. Er soll dabei versucht haben, diesen zu leeren. "Der war mir schon ein bisschen suspekt", gab sie zu Protokoll. Als kurz danach das Holzregal brannte, rief sie Polizei und Feuerwehr an.

Obwohl der Angeklagte strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist und somit keinen Eintrag im Bundeszentralregister vorzuweisen hatte, plädierte der Staatsanwalt auf die Höchststrafe von zwei Jahren ohne Bewährung. Hinter dem Vorgang stecke eine erhebliche kriminelle Energie, da völlig Unbeteiligte daran hätten Schaden nehmen können, also eine abstrakte erhöhte Gefahr bestand, sagte der Staatsanwalt. Das Gericht schloss sich dieser Meinung an. Dass der Angeklagte die Tat nicht begangen hatte, schloss es aus, da nur die Terrasse und Garten der Ex-Frau gezielt beschädigt worden seien. Außerdem sei die Tat eine Folge der längeren Auseinandersetzung der geschiedenen Eheleute und auf Ankündigung des Beschuldigten geschehen. Zusätzlich sei der Angeklagte kurz vor der mutmaßlichen Brandstiftung von der Nachbarin am Briefkasten gesehen worden.

© SZ vom 23.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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