Bürgerentscheid in Hohenlinden:Rechtsaufsicht bremst Rathaus

Abtwiese oder zwischen Rathaus und Kronacker Weg - wo sollen die Seniorenwohnungen in Hohenlinden entstehen? Die Formulierung des Bürgerentscheids sorgt für Wirbel. Nun mischt sich auch noch die Rechtsaufsicht ein.

Philipp Schmitt

Am Montagabend befasst sich der Hohenlindener Gemeinderat mit einer Präzisierung der Fragen zum Bürgerentscheid am 12. Dezember. Bei der Abstimmung am dritten Advent entscheiden die Bürger, ob die geplanten Seniorenwohnungen auf der Abtwiese oder zwischen Rathaus und Kronacker Weg entstehen sollen. Der Vorsitzende der Senioren-Union und Mitinitiator des Bürgerbegehrens, Peter Speckmaier, teilte am Wochenende mit, er sei mit den Empfehlungen der Gemeindeverwaltung zur Formulierung der Fragen einverstanden.

Bürgerentscheid in Hohenlinden: Die Bürger von Hohenlinden werden am 12. Dezember darüber entscheiden, ob die Seniorenwohnungen auf der Abtwiese (Foto) oder zwischen Rathaus und Kronacker Weg gebaut werden sollen.

Die Bürger von Hohenlinden werden am 12. Dezember darüber entscheiden, ob die Seniorenwohnungen auf der Abtwiese (Foto) oder zwischen Rathaus und Kronacker Weg gebaut werden sollen.

(Foto: Peter Hinz-Rosin)

Die in der Sitzung vor einer Woche diskutierte und umstrittene Verknüpfung zwischen dem Standort auf der Abtwiese und dem künftigen Volksfestplatz am Kronacker Weg soll nun noch einmal diskutiert werden. Otto Hornig von den Bürgerlichen hatte deshalb die Rechtsaufsicht im Landratsamt eingeschaltet, um die rechtliche Zulässigkeit der Fragestellung im Ratsbegehren prüfen zu lassen.

Nach SZ-Informationen hat die Rechtsaufsicht der Gemeindeverwaltung und dem Gemeinderat empfohlen, den Passus zu streichen, in dem aufgezählt wird, dass auf der Wiese zwischen Rathaus und Kronacker Weg Aktivitäten wie Volksfest, Gottesdienste und andere Veranstaltungen stattfinden könnten. Die Erwähnung des Volksfestes könnte als Werbung gewertet werden und deshalb rechtlich angreifbar sein, heißt es aus dem Landratsamt.

Der Gemeinderat müsse das Sachlichkeitsgebot und den Grundsatz der Abstimmungsfreiheit einhalten und dürfe nicht gegen das Verbot eindeutiger Abstimmungsempfehlungen verstoßen. Auch der Titel des Ratsbegehrens soll deshalb geändert und das Wort Volksfest gestrichen werden. Die Bürger sollen sich bei der Abstimmung auf die Beantwortung der Kernfragen zum Standort der Seniorenwohnungen konzentrieren.

Der Gemeinderat wird zudem über die von den Bürgerlichen beantragte Präzisierung der Fragestellung des Bürgerbegehrens entscheiden, das von 379 Hohenlindenern unterschrieben wurde. Vor einer Woche hatte Bürgermeister Ludwig Maurer (ÜWH) noch den Standpunkt vertreten, dass Anfügungen, Änderungen oder Streichungen rechtlich nicht zulässig seien.

Weil aber während der Sitzung ein Ratsbegehren gegen das Bürgerbegehren beschlossen wurde und der Initiator, zweiter Bürgermeister Riedl, dessen ursprüngliche Formulierung noch ändern konnte, könnten sich die Vertreter des Bürgerbegehrens benachteiligt fühlen. Deshalb soll nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung auch über die Eingabe der Bürgerbegehren-Initiatoren noch einmal im Gremium diskutiert werden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: