Aßling:Flagge zeigen

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Die Gemeinde Aßling gibt sich erstmals eine Fahne: Das Wappen soll auf blau-weiß-blauen Streifen prangen. Dass dabei die heraldischen Vorgaben eingehalten werden, überwacht die Generaldirektion der staatlichen Archive Bayerns

Von Anja Blum, Aßling

Früher konnten Wappen Leben retten: Die Heraldik, also die Wappenkunde, ist eine ziemlich alte Wissenschaft, sie stammt aus dem Mittelalter. Ihren Ursprung in Europa hatte sie in dem praktischen Nutzen, Krieger auf dem Schlachtfeld voneinander unterscheiden zu können. "Deswegen gibt es da viel Hergebrachtes, viele Regeln, die einfach in der Tradition begründet sind", sagt Sabine Frauenreuther von der Generaldirektion der staatlichen Archive Bayerns. Die Archivamtsrätin ist die Hüterin des Wappenwesens und entscheidet als solche auch, welche Fahne für eine Gemeinde zulässig ist und welche nicht. Demnächst wird ein Entwurf aus Aßling auf ihrem Schreibtisch landen.

Die Kommunen müssen ihre Fahnen seit 1997 zwar nicht mehr genehmigen lassen, doch ist ihnen eine Beratung durch die Generaldirektion vorgeschrieben. Und deren Mitarbeiter sind eben den Gesetzen der Heraldik, des Wappenwesens, verpflichtet. Für diese Regeln gibt es allerdings keine Rechtsgrundlage im strengen Sinn, es existiert lediglich eine Verordnung. Etwa zwei bis vier mal im Jahr erhalte sie Anfragen von Kommunen, die sich eine Fahne geben wollten, sagt Frauenreuther, "oft dann, wenn ein Jubiläum ansteht". Ein Trend sei hier nicht auszumachen. Manche Gemeinden wollten auch nur wissen, ob ihre Flagge denn überhaupt einmal genehmigt worden sei, weil es im Rathaus keine Unterlagen mehr dazu gebe. Wie viele Fahnen tatsächlich ohne Erlaubnis im Freistaat wehen, weiß die Archivamtsrätin indes nicht zu schätzen, genauso wenig wie die Zahl der Kommunen, die gar kein Banner haben. "Es gibt nur noch zehn bayerische Gemeinden, die kein Wappen haben", sagt sie, "aber bei den Fahnen sind es deutlich mehr."

Europa, Deutschland, Bayern, Landkreis Ebersberg: Die wehenden Fahnen am Landratsamt machen deutlich, wozu man sich hier zugehörig fühlt. (Foto: Peter Hinz-Rosin)

Auch die Gemeinde Aßling hat schon länger ein Wappen, offiziell verliehen vom bayerischen Innenministerium im Jahr 1952, aber bislang keine Fahne. Auf Initiative von Bürgermeister Hans Fent (parteifrei) wird sich das nun jedoch bald ändern: In ihrer jüngsten Sitzung debattierten die Gemeinderäte angeregt darüber, wie eine Aßlinger Flagge aussehen könnte. Das Ergebnis: Das Wappen wird auf blau-weiß-blauen Längsstreifen prangen.

Grundsätzlich nämlich gilt, dass eine Fahne nur mit jenen Farben bestückt werden darf, die im Wappen vorkommen. Außerdem sollte man laut Frauenreuther auf eine gewisse Signalwirkung achten, auch das sei Teil der kriegerischen Wappenkunde. Die heraldische Farbregel besagt, dass nur reine Farben ohne Abschattierungen, Verläufe und Nuancen verwendet werden. Außerdem dürfen "Metalle", so nennt man in der Fachsprache Gold und Silber, nicht an Metalle grenzen, Farben nicht an Farben. So wird eine starke Kontrastwirkung erreicht, die das Wappen schon aus großer Entfernung erkennbar macht.

Im Falle Aßlings stehen für die Fahne die Metalle Silber und Gold, die als Weiß beziehungsweise Gelb dargestellt werden, sowie die Farbe Blau zu Verfügung. Denn das Wahrzeichen der Gemeinde zeigt "in Blau ein sechsspeichiges, silbernes Rad, beiderseits und unten begleitet von je einer silbernen Blume mit goldenem Butzen", so die urkundliche Wappenbeschreibung. Diese Gestaltung geht zurück auf den einstigen Ortsadel, genauer gesagt auf ein Wachsiegel von Otto dem Aeßlinger, das sich auf einer Urkunde aus dem Jahr 1327 befindet.

Das Aßlinger Wappen soll bald auf einer Fahne prangen. (Foto: Gemeinde/oh)

Eine zweistreifige Fahne in Blau-Weiß, wie sie den Aßlingern ebenfalls sehr gefallen hätte, darf sich jedoch keine Kommune geben: Laut der Verordnung über kommunale Hoheitszeichen ist dies eine unzulässige Farbfolge. Wie Frauenreuther erklärt, ist diese dem Freistaat vorbehalten, sie ist sein Alleinstellungsmerkmal. Die dreistreifige Aßlinger Version aber, da ist sich die Archivamtsrätin ziemlich sicher, wird nun eine Genehmigung erhalten.

Ist diese ausgesprochen und das ein Meter breite und drei Meter lange Prachtstück dann hergestellt - Kostenpunkt laut Bürgermeister maximal 150 Euro, plus Mast -, soll die Aßlinger Fahne am Rathaus neben der Bayern- und der Deutschlandfahne wehen. Fent rechnet damit, dass es in etwa zwei Monaten so weit sein wird. "Ich bin sehr froh über diese Entscheidung", sagt der Bürgermeister, denn solche Banner seien immer ein gutes Mittel, Identifikation sichtbar zu machen. "Das ist doch bei allen größeren Firmen so üblich, wieso also nicht auch bei uns?" Wie oft die Fahne dann gehisst werde, bleibe den Kommunen selbst überlassen. "Manche tun das nur an wichtigen Tagen, bei anderen flattern die Flaggen eigentlich das ganze Jahr im Wind."

© SZ vom 18.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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