Anzing:Bürgerbegehren soll neuen Lidl-Markt in Anzing verhindern

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Ein Arbeitskreis will die Pläne unbedingt durchkreuzen. Unterschriften sollen nun die Entscheidung bringen.

Von Jessica Morof, Anzing

Der Arbeitskreis Ortsgestaltung gibt nicht auf: Er will weiter gegen ein neues Gewerbegebiet und für die Natur nördlich des Friedhofs kämpfen. Unter dem Titel "Anzing will Dorf bleiben und Natur erhalten" bereiten die Mitglieder deshalb ein Bürgerbegehren vor.

Seit mehr als einem Jahr mischt das Thema Gewerbegebiet die Gemeinde auf. Denn nördlich des Friedhofs gegenüber des bestehenden Gewerbegebiets soll weiterer Raum für Unternehmen entstehen. Der Standort allein hatte im Januar 2016 bereits für Unmut bei Bürgern und Gemeinderäten gesorgt, da ein Gewerbegebiet dort den dörflichen Charakter und die Natur zerstören würde. Außerdem sei der Standort beim Friedhof pietätlos. Und auch der teure Kreisel war immer wieder Grund für Diskussionen.

Als dann noch im Dezember der Discounter Lidl ankündigte, in dem zukünftigen Gewerbegebiet - das ursprünglich für kleine und mittelgroße lokale Gewerbetreibende gedacht war - neu zu bauen, regte sich erst recht Widerstand.

Doch alle Bemühungen der Gegner - der Fraktion der Grünen im Gemeinderat ebenso wie des Arbeitskreises Ortsgestaltung - blieben bisher erfolglos. Deshalb startet der Arbeitskreis um Ulrich Fröde nun eine neue Offensive und bereitet ein Bürgerbegehren gegen den neuen Standort des Lidl-Marktes vor. Man sei durchaus optimistisch, dieses durchzubekommen, sagt Fröde. Denn bereits im März habe der Arbeitskreis Unterschriften gegen das Gewerbegebiet gesammelt: Von 250 Anzingern, die in nur drei Stunden vor dem Edeka befragt wurden, hätte sich die Hälfte gegen den Standort ausgesprochen.

Es geht auch um die Frage, ob man Gewerbesteuereinahmen will oder nicht

Aufgrund dieser Erkenntnis hatte der Arbeitskreis sofort einen Bürgerantrag gegen die Planung bei der Gemeinde eingereicht. Doch dieser wurde im Mai vom Gemeinderat abgelehnt. Der Grund: Würde die Gemeinde der Planungsänderung zustimmen, dann könnte in nächster Zeit in Anzing gar keine Gewerbefläche entstehen. "Das ist eine Begründung, die man nicht akzeptieren kann", sagt Fröde, denn sie gehe gar nicht auf die im Antrag vorgelegten Gründe gegen das Gebiet ein.

Deshalb leitet der Arbeitskreis nun die nächsten Schritte ein. In einer Informationsveranstaltung am Donnerstag, 29. Juni, im Anzinger Forsthof möchte er über die Auswirkungen des Gewerbegebiets sowie über seine bisherigen Bemühungen informieren. Bei ausreichend Unterstützung soll dann eine Bürgerinitiative gegründet werden, mit dem Ziel, die derzeitige Planung zu ändern. Diese soll dann eine erneute Unterschriftenaktion durchführen.

Um ein Bürgerbegehren durchzubekommen, müssten zehn Prozent der Einwohner für ein Begehren unterschreiben. In Anzing wären das laut Fröde etwa 430 Unterschriften. "Da sind wir sehr optimistisch", sagt er. Sollte er recht behalten und der Gemeinderat die Zulässigkeit feststellen, käme es zu einem Bürgerentscheid, ob das Gelände bebaut werden soll oder nicht. Hierbei müssten wiederum mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten den Weg zur Wahlurne antreten und mehr als die Hälfte der Abstimmenden ihr Kreuz gegen die Bebauung setzen. Dann stünde das geplante Gewerbegebiet definitiv vor dem Aus.

"Es muss jetzt auch mal weitergemacht und in die Zukunft geplant werden", sagt hingegen Florian Alte (CSU), der Zweite Bürgermeister. Die Gründe gegen den Standort seien dem Gemeinderat natürlich bekannt und das Motto, die Natur zu erhalten, sei grundsätzlich gut. Doch was den Anträgen der Gegner bisher fehle, seien realisierbare Alternativen. So bleibe letztendlich die Frage, ob man Gewerbesteuern einnehmen wolle, oder eine "Zukunftsverweigerung" anstrebe.

Denn ohne das Gewerbegebiet würden Gewerbesteuern in der Gemeindekasse fehlen, erklärt Alte. Und dann müsste die Gemeinde Schulden machen, um geplante Bauvorhaben finanzieren zu können. "Wir haben die Entscheidung vor einem Jahr getroffen", sagt er. Die müsse man nun auch mal akzeptieren können.

© SZ vom 17.06.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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