Anfrage eines Unternehmers abgelehnt:Auf dem Trockenen

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Manche sehen Autowaschen als sonntägliche Freizeitbeschäftigung, die Grafinger Stadträte sehen es mehrheitlich eher als Störung des Sonntagsfriedens. Deshalb bleiben die Waschanlagen - hier in Schammach - auch künftig zu. (Foto: Christian Endt)

Auch in Zukunft dürfen die Grafinger Waschanlagen sonntags nicht öffnen. Eine Mehrheit im Stadtrat stimmt gegen eine Ausnahmeregelung

Von Thorsten Rienth, Grafing

Was wiegt schwerer? Das Recht eines Unternehmers, seine Autowaschanlage möglichst gut auszulasten und damit Geld zu verdienen? Oder das Gesetz zum Schutz der Sonn- und Feiertage, Artikel 2, Absatz 1, das "öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen" verbietet? Zum Auftakt seines Sitzungsjahres beschäftigte sich der Grafinger Stadtrat am Dienstagabend mit genau dieser Abwägung - und hat beschlossen: Die Waschanlagen bleiben sonntags zu.

"Das mag altmodisch sein: Aber alles, was mit Auto und Putzen zu tun hat, hat am Sonntag nichts zu suchen", eröffnete Freie-Wähler-Stadträtin Veronika Wieser die Debatte. "Ich bin der Meinung, dass der Sonntag der Familie, den Freunden und der Erholung gehört", legte SPD-Stadträtin Regina Offenwanger nach. "Außerdem finde ich es total angenehm, am Sonntag durch Grafing zu spazieren und mal die Ruhe zu genießen." Und Wolfgang Huber (Grüne) sagte: "Ich sehe die Verhältnismäßigkeit des Nutzens nicht gewahrt, nur weil da jetzt auch am Sonntag gewaschen werden soll." Bemerkenswert an den Zitaten ist, dass deren Urheber im Stadtrat nicht zu den sonderlich Konservativen zählen.

Vor der Sitzung hatte sich der Unternehmer Johannes Müller, der im Gewerbegebiet eine Autowaschstraße betreibt, an die Stadträte gewandt. "Häufig sprechen uns Kunden an, die ihre Autopflege auch sonntags durchführen möchten", schrieb er. Deshalb würde er die Waschanlage gerne auch an Sonn- und Feiertagen öffnen, bei gutem Waschwetter und zwischen 12 und 18 Uhr. "Zur weiteren Lärmreduzierung haben wir die komplette Ausfahrt nachträglich eingehaust." Als Antrag formuliert, reichte er sein Ansinnen im Rathaus ein.

Tatsächlich könnte der Stadtrat ihm stattgeben, erläuterte Ordnungsamtsleiter Markus Weißmüller. Grundsätzlich sei der Betrieb von Waschanlagen sonn- und feiertags verboten, verwies er auf das Gesetz zum Schutz der Sonn- und Feiertage. "Aber die Gemeinden können, jeweils ab 12 Uhr, Ausnahmen über Verordnungen zulassen." In Ebersberg gilt eine solche beispielsweise bis 16 Uhr, in Kirchseeon und Vaterstetten bis 18 Uhr und in Poing und Hohenlinden gar bis 22 Uhr. Die Ausnahme von der Ausnahme sei wiederum, dass sie Feiertage wie zum Beispiel Weihnachten, Ostern und Pfingsten nicht einschließe und die Regel auch nicht fürs Staubsaugen und Teppichklopfen gelte, erläuterte Weißmüller. Voraussetzung für all das sei aber, dass die Verordnung für das gesamte Gemeindegebiet gelte. "Sie können es nicht an einer Stelle erlauben und an einer anderen verbieten." Damit war die Option ausgeschlossen, die CSU-Stadtrat Franz Saißreiner vorschlug: Im Gewerbegebiet, also in der Gegend um Müllers Waschanlage, hätte er gegen eine Sonntagsöffnung keine Einwände. An den Tankstellen im Stadtgebiet aber schon.

Es blieb bei den Gegenreden von Christian Einhellig (FW) und Sepp Carpus (CSU). "Die Autopflege wird mancher als sonntägliche Freizeitbeschäftigung sehen - das müssen wir anerkennen", sagte Einhellig. "Der eine radelt, der andere fährt Ski und der nächste wäscht halt sein Auto", sagte Carpus. Zusammen mit den Stimmen von Bürgermeisterin Angelika Obermayr und Stadtrat Johannes Oswald (beide Grüne) blieben sie allerdings in der deutlichen Minderheit. Auch Einhelligs Vorschlag, zumindest zwischen 13 und 17 Uhr das Waschen zu erlauben, scheiterte. Sonntags bleiben die Grafinger Waschanlagen also weiterhin trocken.

© SZ vom 18.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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