Amtsgericht Ebersberg:Kinderpflegerin täuscht Schwangerschaft vor

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  • Eine Kinderpflegerin macht dem Betriebsarzt weis, schwanger zu sein.
  • Vier Monate verbringt die damals 35-Jährige bei vollem Lohnausgleich zu Hause.
  • Das Amtsgericht verurteilt sie wegen Betruges zu einer Geldstrafe.

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Für die meisten ist es ein Anlass zur Freude, wenn ein Kind unterwegs ist. Gefreut hat sich wohl auch eine damals 35-Jährige, die sich im Herbst vorvergangenen Jahres wegen angeblicher Schwangerschaft von der Arbeit freistellen ließ. Allerdings galt die Freude weniger dem erwarteten Familienzuwachs, denn das einzige, was in ihrem Fall unterwegs war, waren die Gehaltszahlungen ihres Arbeitgebers, die Schwangerschaft war frei erfunden. Darum wurde sie nun vom Amtsgericht wegen Betruges zu einer Geldstrafe verurteilt.

Die junge Frau aus dem westlichen Landkreis arbeitete bei einer Münchner Einrichtung als Kinderpflegerin. Im Oktober 2013 meldete sie sich beim Betriebsarzt ihres Arbeitgebers und behauptete, schwanger zu sein, was allerdings nicht stimmte. Der Mediziner fiel auf die Geschichte der Angeklagten herein mit der Folge, dass die junge Frau die nächsten vier Monate bei vollem Lohnausgleich zu Hause verbringen durfte.

Zum Schutz des Ungeborenen dürfen Schwangere nicht in Kitas arbeiten

Denn in Kindertagesstätten geht eine Schwangerschaft meist mit einem Beschäftigungsverbot für die werdende Mutter einher. Dies liegt daran, dass verschiedene, an sich harmlose Kinderkrankheiten, etwa Masern, Röteln und Windpocken, sowie gewisse Herpes-Viren, extrem schädliche Folgen für ungeborene Kinder haben können.

Da diese Krankheiten meist im Kleinkindalter auftreten, gelten schwangere Mitarbeiterinnen einer Krippe oder eines Kindergartens als besonders gefährdet. Um Infektionen der Ungeborenen und daraus eventuell resultierende Schadenersatzansprüche zu vermeiden, stellen die meisten Kita-Träger ihre schwangeren Mitarbeiterinnen von der Arbeit frei, das Gehalt wird während dieser Zeit weiter bezahlt.

Insgesamt kassierte die Frau 7300 Euro

So war es auch im Fall der 37-Jährigen, die insgesamt 7300 Euro kassierte, bis der Schwindel im Frühjahr 2014 schließlich aufflog. Der Arbeitgeber der Angeklagten beendete daraufhin nicht nur das Beschäftigungsverhältnis, sondern zeigte die Frau auch wegen Betruges an. Daraufhin verhängte das Ebersberger Amtsgericht einen Strafbefehl in Höhe von 180 Tagessätzen zu je 40 Euro, wogegen die Frau allerdings Einspruch einlegte.

In der Hauptverhandlung vor Gericht räumte sie dagegen die Vorwürfe ein. "Ich wollte nur sagen, dass das alles so stimmt", erklärte sie, nachdem der Staatsanwalt die Anklage verlesen hatte. Auf die Frage von Richterin Vera Hörauf, warum sie dann überhaupt Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt habe, erklärte die Angeklagte, dies sei die Idee ihres Anwalts gewesen.

Dieser habe sie überzeugt, dass man eine Einstellung des Verfahrens erreichen könne. Beziehungsweise ihres ehemaligen Anwalts, denn vor Gericht erschien die 37-Jährige ohne Advokat, dieser hat sein Mandat mittlerweile abgegeben. Auf Anraten der Richterin zog die Angeklagte schließlich ihren Einspruch zurück und akzeptierte den Strafbefehl. Auch die Staatsanwaltschaft stimmte zu, daher ist das Urteil rechtskräftig.

© SZ vom 07.08.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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