Amtsgericht Ebersberg:Im Vollrausch Polizist attackiert

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Ein Zornedinger erhält eine Bewährungsstrafe - er war im Vollrausch auf einen Nachbarn und zwei Polizisten losgegangen. Dabei trinkt er sonst eigentlich gar keinen Alkohol.

Wieland Bögel

Schwere Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung und Beleidigung - es ist eine lange Reihe von Anklagepunkten, deretwegen sich ein Zornedinger vor dem Amtsgericht in Ebersberg verantworten musste. Im Sommer hatte er volltrunken zunächst seinen Nachbarn bedroht und als "Arschloch" beschimpft und sich anschließend mit der Polizei eine Schlägerei geliefert, bei der zwei Beamte verletzt wurden.

Dem Angeklagten waren die Ereignisse sichtlich peinlich: "Ich räume alle Vorwürfe ein und bin gekommen, um meine Strafe abzuholen." Die anwesenden Zeugen, seinen Nachbarn und die an dem Einsatz beteiligten Polizisten bat der Angeklagte im Gerichtssaal um Verzeihung: "Ich möchte mich hier entschuldigen für die Dummheit, die ich gemacht habe."

Die "Dummheit", die der Angeklagte begangen hatte, ereignete sich am 3. Juli. Ein Besäufnis mit seinem Bruder hatte in einen lautstarken Disput gemündet, erzählte der Angeklagte vor Gericht. Dabei gingen eine Glastür und ein Fernsehgerät zu Bruch. Letzteres entsorgte der Angeklagte durch einen Wurf vom Balkon, wobei er sich eine stark blutende Schnittverletzung an der Hand zufügte.

Von dem Lärm aufgeschreckt klingelte ein Nachbar an der Wohnungstür, woraufhin er von dem Angeklagten wütend als "Arschloch" und als "Wichser" bezeichnet wurde. Dieser legte ihm mit erhobener und blutverschmierter Faust nahe, das Weite zu suchen und keinesfalls die Polizei zu rufen.

"Nichtsnutze" und "Drecksäue"

Die trotz dieses Einschüchterungsversuches vom Nachbarn verständigten Gesetzeshüter befürchteten das Schlimmste, als sie die Blutflecken an der Wohnungstür des Angeklagten sahen. Deshalb bestanden sie darauf, sich in der Wohnung umzusehen, wurden aber plötzlich in eine Schlägerei verwickelt. "Aus heiterem Himmel", so der Staatsanwalt, habe der Angeklagte mit den Fäusten auf zwei der Polizisten eingeprügelt.

Das Resultat: ein blaues Auge und eine Schädelprellung. Auch als die Polizisten den immer noch stark blutenden Angeklagten in einen Krankenwagen verfrachten wollten, setzte sich dieser zu Wehr: Er riss zwei Beamte zu Boden, dabei erlitt einer von ihnen eine Schürfwunde am Knie sowie "Schäden an der Diensthose", wie der Staatsanwalt schilderte. Während der ganzen Zeit habe der Angeklagte zudem die Polizisten mit Worten wie "Bullenschweine", "Nichtsnutze" und "Drecksäue" lautstark und erheblich beleidigt. Im Krankenhaus wurde ein Alkoholpegel von 1,25 Promille festgestellt.

Dies sei auch die Ursache für den Gewaltausbruch gewesen, sagte der Angeklagte. "Ich werde aggressiv, wenn ich getrunken habe. Aber das ist keine Entschuldigung." Denn genau deshalb trinke er eigentlich überhaupt nicht. "Das war das erste Mal seit Jahren, dass ich Alkohol getrunken hatte", beteuerte er. Auch wegen seiner Kindheit in einer Familie von Alkoholikern verabscheue er eigentlich Alkohol.

Der Staatsanwalt würdigte in seinem Plädoyer das Geständnis und die sichtbare Reue des Angeklagten. Auch dessen schwierige Kindheit und seine trotzdem stabilen Lebensverhältnisse sowie die Einsicht des Angeklagten seien zu seinen Gunsten zu werten. Diese Ansicht teilte auch Richter Peter Hayler: Es bestehe eine positive Sozialprognose.

Trotzdem sei der Angeklagte an jenem Juli-Abend "erheblich ausgetickt". Dies habe zu Nötigung, Bedrohung, Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt geführt, so Hayler. Dafür verurteilte das Amtsgericht den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten. Zusätzlich muss er ein Schmerzensgeld von insgesamt 2000 Euro an die bei seiner Festnahme verletzten Polizisten bezahlen.

© SZ vom 28.12.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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