Schwabhausen:In Schwabhausen wird das Wasser teurer

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Der sparsame Verbrauch und ein erhöhter Einkaufspreis erfordern von kommendem Jahr an höhere Gebühren

In Schwabhausen müssen die Bürger künftig deutlich mehr für das von ihnen bezogene Wasser bezahlen: Statt bislang 1,26 Euro kostet der Kubikmeter Frischwasser vom kommenden Jahr an 1,65 Euro. Dies hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Gleichzeitig steigen auch die Herstellungsbeiträge für den erstmaligen Anschluss an die Wasserversorgung oder für eine Erweiterung der Geschossfläche durch An- oder Ausbaumaßnahmen. Je Quadratmeter Geschossfläche sind statt bisher 5,96 nun 6,25 Euro zu bezahlen, je Quadratmeter Grundstücksfläche statt 0,70 jetzt 0,73 Euro.

Im Gemeinderat, der die Gebühren- und Beitragssteigerung einstimmig in seiner jüngsten Sitzung beschloss, wurden die Gründe dafür von der Mitarbeiterin eines Sachverständigenbüros und von Bürgermeister Josef Baumgartner (FW) erläutert. Baumgartner erklärte, dass die Steigerung beim Bezug von Frischwasser vor allem auf einen erhöhten "Einkaufspreis" des Wassers zurückgeht, das Schwabhausen von der Wasserversorgungsgruppe Oberbachern bezieht. Der Zweckverband Oberbachern, der neben der Sulzemoos-Arnbach-Gruppe den größeren Teil der Gemeinde versorgt, hatte zu Beginn des jetzt zu Ende gehenden vierjährigen Kalkulationszeitraums noch 27 Cent pro Kubikmeter Wasser verlangt; mittlerweile kostet dieser 57 Cent. Durch die Steigerung um 30 Cent pro Kubikmeter sei, so Baumgartner, eine Unterdeckung von mehr als 54 000 Euro entstanden, die ausgeglichen werden muss und in die Berechnung der künftigen Gebühren mit eingeflossen ist.

Ein weiterer Faktor, der zur Gebührensteigerung beiträgt, ist die Tatsache, dass die Bürger immer sparsamer mit Wasser umgehen und damit der Frischwasserverbrauch stagniert. Dies hat zur Folge, dass höhere Betriebs-, Personal- oder Reparaturkosten auf nahezu gleichbleibende Einheiten aufgeteilt werden müssen und auch dadurch die Gebühren steigen.

Die neuen Beitrags- und Gebührensätze gelten ab dem 1. Januar 2016. Mit dem Abrechnungsbescheid der Wassergebühren für 2015 im kommenden Frühjahr erhalten die Verbraucher auf der Rückseite des Bescheids auch die Vorauszahlung für 2016 mitgeteilt. Diese Vorauszahlung ist zum 1.7.2016 fällig und errechnet sich aus der Hälfte des Vorjahresverbrauchs und der neuen Gebühr.

© SZ vom 19.11.2015 / RZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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