Schwabhausen:Gemeinde kauft Container

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Obdachlose sollen in früherer Asylunterkunft wohnen

Von Renate Zauscher, Schwabhausen

Die aus drei Containereinheiten bestehende Asylbewerberunterkunft an der Arnbacher Straße in Schwabhausen ist verkleinert worden. Die dritte Einheit hat die Gemeinde vor kurzem käuflich erworben. Sie wird künftig als kommunale Obdachlosenunterkunft genutzt. Da mittlerweile deutlich weniger Flüchtlinge als noch vor zwei, drei Jahren nach Deutschland kommen, werden auch im Landkreis Dachau weniger Unterkunftsplätze benötigt. Die Regierung von Oberbayern wollte einen der Blöcke in der Schwabhausener Unterkunft abbauen. In nicht öffentlicher Sitzung hatte die Gemeinde deshalb Ende Januar entschieden, den dritten Block durch einen Ankauf zu übernehmen. Jetzt stimmte der Gemeinderat einer Benutzer- und einer Gebührensatzung zu.

Hintergrund der Entscheidung, die Containereinheit zu übernehmen, sei die Sorge gewesen, was geschehen würde, wenn die Unterkunft eines Tages ganz aufgelöst werden sollte, sagt Bürgermeister Josef Baumgartner (FW). Anerkannte Flüchtlinge in der Unterkunft würden dann nämlich als obdachlos gelten und müssten von der Gemeinde untergebracht werden. Flüchtlinge mit diesem Status dürfen und sollen aus der Unterkunft ausziehen, haben aber auf dem freien Wohnungsmarkt allergrößte Schwierigkeiten, etwas zu finden. Bleiben sie weiter in den Asylbewerberunterkünften wohnen, dann gelten sie als "Fehlbeleger".

Die Gebühren, die für Wohnraum in der jetzt als Obdachlosenunterkunft genutzten Anlage in Schwabhausen erhoben werden, setzen sich zusammen aus dem Mietpreis für die jeweils zugewiesene Wohnraumfläche und einer monatlichen Pauschale für die gemeinschaftlich genutzten Räume. Dazu kommt zusätzlich noch eine Nebenkostenpauschale. Als Grundgebühr werden 5,22 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche des zugewiesenen Raums in der Unterkunft erhoben. Für die gemeinschaftlich genutzten Räume wie Küche, Aufenthaltsraum, Bad, WC und Verkehrsflächen wurde eine monatliche Pauschale von 52,78 Euro für die erste und 42,22 Euro für jede weitere Person festgesetzt. Für Kinder unter sechs Jahren liegt die Pauschale bei 31,67 Euro. Auch die Nebenkosten werden pauschal erhoben. Die Gebühr hierfür beträgt 68,72 Euro für die erste Person, 54,98 Euro für jede weitere Person und für Kinder 41,23 Euro. Für Paare und Familien mit Kindern liegen die Gebühren somit schnell in der Nähe von Mietkosten, die auch auf dem freien Mietmarkt für eine kleine abgeschlossene Wohnung mit eigenem Bad und Küche zu zahlen wären.

Die Entscheidung über die Gebührenhöhe sei anhand von Kalkulationen getroffen worden, in welche die Höhe der Abschreibung für den Kauf des Containerblocks oder auch der erwartete Energieverbrauch eingeflossen seien, sagt Baumgartner. "Wir haben uns das nicht aus den Fingern gesogen, sondern aus dem uns vorliegenden Zahlenmaterial berechnet." Im Übrigen wolle man mit der Höhe der Gebühren auch "einen Anreiz setzen, dass die Bewohner der Unterkunft wieder ausziehen und sich eine normale Wohnung suchen". Baumgartner betont in diesem Zusammenhang, dass man beim Job Center finanzielle Hilfe für die Mietzahlung beantragen könne.

Im Moment leben laut Baumgartner eine Familie und zehn "Fehlbeleger" in der gemeindlichen Unterkunft. Letztere wohnen in der Regel in 14 bis 15 Quadratmeter großen Einzelzimmern; die Familie bewohnt eine aus zwei mit einander verbundenen Zimmern bestehende Wohneinheit.

Der Vertrag für die beiden verbliebenen Containereinheiten ist nach Auskunft des Bürgermeisters mit dem Landratsamt verlängert worden, wobei kürzere Kündigungsfristen als bisher vereinbar worden seien.

© SZ vom 26.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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