Satzungen angepasst:Anlieger zahlen Straßenausbau mit

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Schwabhausener Bürgermeister nennt Beträge "überschaubar"

Von Renate Zauscher, Schwabhausen

Anlieger der Jahn- und der Arnbacher Straße in Schwabhausen werden demnächst zur Kasse gebeten: Der Gemeinderat entschied in seiner jüngsten Sitzung, dass die bereits vor Jahren erfolgten baulichen Maßnahmen an beiden Straßen jetzt abgerechnet und die Kosten entsprechend der gemeindlichen Satzungen für Erschließung und Ausbau von Straßen umgelegt werden. Gleichzeitig stimmte der Rat einer Neufassung der Erschließungssatzung und einer Abänderung der Straßenausbausatzung vor allem in einem rechtlich relevanten Passus zu.

Schwabhausen arbeitet seit etwa 40 Jahren mit entsprechenden Satzungen. Mittlerweile aber hätten sich die gesetzlichen Vorgaben geändert, teilte Bürgermeister Josef Baumgartner (FW) in der Sitzung mit. Dies mache die Anpassung der Satzungen nötig. Im Fall der Jahnstraße handelt es sich um einen Erschließungsbeitrag, der für den Ausbau des ursprünglichen Feldwegs anfällt. Betroffen ist hier nur ein einziger privater Anlieger, da die Straße überwiegend als Zufahrt für öffentliche Einrichtungen wie Schule, Bauhof und Sportgelände dient.

Die Kosten, die im Fall der Arnbacher Straße umgelegt werden, betreffen den schon vor 20 Jahren erfolgten Gehwegbau entlang der Straße. Der letzte erforderliche Grunderwerb konnte jedoch erst 2016 beurkundet werden und eine Abrechnung der Maßnahme kann grundsätzlich erst nach Eingang der letzten Rechnung erfolgen. Wegen der lange zurückliegenden Baumaßnahme habe hier die Verjährung gedroht, erklärte Bürgermeister Josef Baumgartner (FW) in der Sitzung. Dem wollte man mit dem Beschluss von Dienstag zuvorkommen.

Wegen des großen Anteils von Durchgangsverkehr wird die Arnbacher Straße als "Hauptverkehrsstraße" eingestuft. Das bedeutet, dass die Gemeinde den Löwenanteil der Ausbaukosten übernehmen muss. Die umlagefähigen Kosten liegen bei etwa 30 000 Euro, die auf die jeweiligen Anlieger entfallenden Einzelbeträge würden deshalb "durchaus überschaubar" sein, sagte Baumgartner.

Bei der Neufassung der Erschließungs- wie der Straßenausbausatzung hat sich die Gemeinde an der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags orientiert. In der Satzung für den Ausbau bestehender Straßen ändert sich im wesentlich nur ein Passus bezüglich der Anrechnung größerer Gartengrundstücke. Die bisherige Fassung sah vor, dass solche Grundstücke bis zu einer Tiefe von 50 Metern bei der Kostenumlegung herangezogen wurden. Dies sei rechtlich "nicht ganz haltbar gewesen", sagte Josef Baumgartner, weshalb jetzt zwischen Innen- und Außenbereich unterschieden werde. Beibehalten will die Gemeinde die Möglichkeit, Beiträge in Raten zu erheben.

Ob die Bürger auch künftig bei baulichen Verbesserungen der Straße, in der sie leben, mitzahlen müssen, hielt Baumgartner für fraglich: Er könne sich durchaus vorstellen, dass das entsprechende Gesetz "gekippt" werde. "Ich bin überzeugt", sagte Baumgartner, "dass neue gesetzliche Richtlinien kommen könnten - eventuell zum Nachteil der Kommunen". Im übrigen sei er sich bewusst, dass es bei der jetzigen Praxis der Kostenumlegung auf die Bürger zu Ungerechtigkeiten kommen könne.

Dieser Aspekt war bereits bei der Vorbehandlung des Themas im Bauausschuss vor drei Wochen angesprochen worden. Jetzt fasste Georg Sonnenberger (FWS) seine Bedenken mit dem Satz zusammen, bei der Straßenausbausatzung handle es sich um "modernes Raubrittertum". Den Beschlussvorlagen der Verwaltung wurde dennoch einstimmig zugestimmt.

© SZ vom 05.12.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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