Pfaffenhofen/Glonn:Anleinpflicht aufgehoben

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"Die Gemeinde ist nicht dazu da, sich erpressen zu lassen." Die widerrechtliche Hundehaltungsverordnung soll im April durch eine rechtskonforme ersetzt werden. Doch es droht schon wieder neuer Ärger.

Wie vom Landratsamt empfohlen, hat der Gemeinderat von Pfaffenhofen an der Glonn die Hundehaltungsverordnung mit Anleinpflicht für alle großen Hunde auf öffentlichen Plätzen, Straßen und Feldwegen in seiner jüngsten Sitzung wieder aufgehoben; eine neue Verordnung mit definierten Freilaufflächen soll im April erlassen werden.

In der Sitzung berichtete Gemeinderat Klaus Reindl (Allgemeine Wähler) über das Dialoggespräch mit Hundebesitzern, Jägern und Gemeindevertretern, das vor kurzem stattgefunden hat. Es habe sich um eine "ausgesprochen gute, positive Veranstaltung" gehandelt, sagte Reindl. In seinen Jahren als Gemeinderat habe er "noch nie eine so gute, sachliche Diskussion erlebt". Kritik am Ergebnis könne er nicht verstehen: Es sei ein "optimaler Kompromiss gefunden worden, mit dem alle leben können".

Zwar habe die Gemeinde, so Reindl, mit dem Erlass einer "nicht rechtskonformen Verordnung" im Februar "einen Fehler gemacht", diesen aber "erkannt und ausgeräumt". Grundsätzlich, erklärte Reindl, müsse bei der Abwägung von Rechtsgütern "der Mensch Vorrang vor dem Tier haben". Reindl erwähnte allerdings auch, dass er von der Absicht eines Hundebesitzers gehört habe, unter Umständen gegen die neue Verordnung zu klagen. "Wenn jemand klagen will, soll er klagen", sagte Reindl dazu: Die Gemeinde sei "nicht dazu da, sich erpressen zu lassen."

Eine der Fragen, mit denen sich die Gemeinde an das Landratsamt gewandt hatte, bezog sich auf die Möglichkeit, an Stelle einer kompletten Leinenpflicht auf Feldwegen eine Regelung zu treffen, wonach Hunde bei einer Begegnung mit einem anderen Passanten sofort angeleint werden müssten. Vom Landratsamt war von einer solchen Regelung abgeraten worden: Schon die Angst, die ein Passant beim Anblick eines nicht angeleinten, großen und kräftigen Hundes empfinden könnte, stelle nach höchstrichterlicher Rechtsprechung eine Gesundheitsverletzung dar, hatte es in der Mitteilung des Landratsamtes an die Gemeinde geheißen.

Bis zur Gemeinderatssitzung am 13. April soll laut einstimmigem Beschluss des Gemeinderats von der Verwaltung ein rechtskonformer Entwurf für eine neue Hundehaltungsverordnung erarbeitet werden. In diese sollen die Ergebnisse des Dialogtreffens mit eingearbeitet werden - vorausgesetzt die Abteilung für Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Kommunalaufsicht und die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt erklären den "gefundenen Lösungsansatz" für rechtmäßig.

© SZ vom 18.03.2015 / RZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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