Petershausen:Eine Frage der Haftung

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Im Winter ist der Ostermeier-Weiher ein beliebter Platz für Familien. Freilich erst, wenn er zugefroren ist. (Foto: Niels P. Jørgensen)

Mit knapper Mehrheit verabschiedet der Gemeinderat eine Nutzungsverordnung für den Ostermeier-Weiher. Schlittschuhlaufen und Stockschießen ist dort künftig erst erlaubt, wenn die Verwaltung die Fläche freigibt

Von Petra Schafflik, Petershausen

Noch herrscht strahlendes Herbstwetter, doch der erste Nachtfrost in diesen Tagen lässt den Winter schon ahnen. Auf die kalte Jahreszeit will die Gemeinde rechtzeitig vorbereitet sein - und legt deshalb nun eine "Verordnung für das Betreten und Befahren von Eisflächen" auf. Damit wird die Nutzung zugefrorener Gewässer verboten, sofern die Gemeinde diese nicht explizit freigibt. Anlass für die neue Regulierung: Die Gemeinde hat im vorigen Jahr den Ostermeier-Weiher erworben und ist damit für die Verkehrssicherheit an diesem Teich verantwortlich. Auch große Regenrückhaltebecken, wie eines im neuen Gewerbegebiet Eheäcker angelegt wurde, laufen bei starkem Regen voll und könnten von den Bürgern als Freizeit-Areal genutzt werden. "Die Alternative zur Verordnung wäre eine vollständige Umzäunung", erklärte Bürgermeister Marcel Fath (FW) im Gemeinderat. Nicht alle Gemeinderäte mochten sich mit so viel Bürokratie anfreunden. Nur mit knapper Mehrheit wurde die "Eisflächen-Verordnung" angenommen.

Tatsächlich wird der Ostermeier-Weiher am südlichen Ortseingang zu jeder Jahreszeit von den Anwohnern als Freizeitareal geschätzt. Gerade im Winter "ist das ein herrlicher Tummelplatz für die Familien", weiß Hildegard Schöpe-Stein (SPD). Und das soll auch so bleiben, so die einhellige Meinung im Rat. Deshalb fand die vorgeschlagene Regulierung für den Winter nicht nur Freunde. Die Verordnung verbietet das Betreten und Befahren der Eisfläche, solange die Gemeinde die Areale nicht explizit fürs Schlittschuhfahren und Eisstockschießen freigegeben hat. Nach vorheriger Prüfung, versteht sich. "Typisch deutsche Regulierungswut", schimpfte SPD-Gemeinderat Wolfgang Stadler. "Was ist, wenn einer im Sommer ertrinkt?" Mit einem Verbot, "verliert der Weiher an Freizeitwert für die Bürger", fürchtet Inge Dinauer (FW). Die sowieso wenigen geeigneten Areale in Petershausen sollten "zugänglich gemacht, nicht gesperrt werden", forderte auch Josef Gerer (CSU). Doch ohne Verordnung sei die Gemeinde in der Haftung, falls tatsächlich ein Bürger zu Schaden komme, erklärte die Geschäftsführerin der Gemeinde, Irene Reichel. "Ich möchte nicht mit einem Bein im Knast stehen." Eine von Bernhard Franke (SPD) angeregte schlichte Beschilderung mit dem Hinweis: "Betreten auf eigene Gefahr" reiche definitiv nicht aus. Die Gemeinde müsse eine Verordnung erlassen, Warn-Schilder aufstellen und auch kontrollieren, ob das Nutzungsverbot eingehalten wird, erläuterte Reichelt die Vorgaben der kommunalen Haftpflichtversicherung. Sogar ein Bußgeld ist vorgesehen, das aber nur im Extremfall erhoben werden soll, so die Geschäftsführerin. Und weil der Ostermeier-Weiher am Wasser-Einlauf selbst beim extremsten Frost nie zufriert, wie allgemein bekannt ist, muss dieser Teil auf jeden Fall per "Zäunchen" abgesichert werden, ergänzte der Bürgermeister. Damit die Bürger trotzdem aufs Eis können, sobald die Decke sicher trägt, wird die Gemeinde bei Frost regelmäßig Bohrkerne ziehen. Und den Weiher dann offiziell freigeben, sobald keine Einbruchgefahr besteht. Gegner wie Befürworter der neuen Verordnung waren sich einig, dass die Flächen trotz des hohen Aufwands tatsächlich vom Bauhof regelmäßig überprüft und dann auch kurzfristig freigegeben werden sollen. Doch der Sinn der "Eisflächen-Verordnung" blieb umstritten, die Regulierung passierte nur mit knapper Mehrheit von elf Stimmen den Rat. Acht Gegenstimmen kamen aus allen Fraktionen.

© SZ vom 05.11.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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