Neue Satzung beschlossen:Informationsfreiheit in Haimhausen

Die Einwohner von Haimhausen sollen sich nun besser über Vorgänge in ihrer Gemeinde informieren können. Einstimmig hat der Gemeinderat die von SPD-Gemeinderat Ludwig Meier beantragten Informationsfreiheitssatzung beschlossen. Mit diesem Satzungserlass bestätigt die Gemeinde ihrer Bevölkerung nochmals deutlich deren Informationsrecht beziehungs ihren Anspruch gegenüber der Gemeindeverwaltung. Allerdings dürfen keine "schutzwürdigen Interessen Einzelner", also der Datenschutz, oder rechtliche Gründe entgegenstehen.

Die Satzung wurde bereits vom Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde geprüft. Wobei es das Landratsamt für notwendig und geboten hält, dass der "wissensdurstige" Haimhausener Gemeindeeinwohner "ein berechtigtes, nicht auf entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft darlegt". Begründet wird das mit einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes (VGH). München vom 27. Februar 2017. Ludwig Meier wollte das nicht einsehen: "Damit habe ich ein Problem." Er führte die Informationsfreiheitssatzung des Landkreis Dachau vom 27. Dezember 2011 an, in der es unter Paragraf 4, Antragstellung, heißt: "Der Zugang zu den amtlichen Informationen wird auf Antrag gewährt. ... Der Darlegung eines rechtlichen Interesses oder einer Begründung des Antrags bedarf es nicht." Satzungstextlich besser gestellt sei auch der Fürstenfeldbrucker Bürger, erklärte das gut informierte Gemeinderatsmitglied. Dort finde sich eine solche Einschränkung nicht. Diese Satzung sei nach dem angeführten VGH-Beschluss erlassen worden und sei von der dortigen Rechtsaufsicht unbeanstandet geblieben.

© SZ vom 11.05.2018 / rk - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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