Haimhausen:Zum Schutz vor Hochwasser

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Gemeinderat stimmt den vom Landratsamt per Verordnung festgelegten Überschwemmungsgebieten zu

Von Rudi Kanamüller, Haimhausen

Das Landratsamt Dachau will die Überschwemmungsgebiete der Amper in der Großen Kreisstadt und in den Gemeinden Bergkirchen, Hebertshausen und Haimhausen jetzt per Verordnung festlegen. Das hat die Behörde im Amtsblatt des Landkreises deutlich gemacht. Das Überschwemmungsgebiet der Amper verläuft demnach von Flusskilometer 50,0 (Bergkirchen) bis zu Flusskilometer 74,4 (Haimhausen). In Haimhausen zum Beispiel sind der Hirschgang, die Dachauer Straße, die Dorfstraße und der Mühlbachweg potenziell von einem möglichen Hochwasser betroffen. Diese Gebiete liegen im Überschwemmungsgebiet.

Die geplanten Überschwemmungsgebiete stehen bereits seit dem Jahr 2011 vorläufig fest. Wie in der jüngsten Sitzung des Haimhausener Gemeinderates deutlich wurde, wird die Gemeinde gegen die Verordnung keine Einwände erheben, obwohl sie, "in der Konsequenz bei den betroffenen Eigentümern zu einer Wertverringerung" von Grund und Boden führe. Einwendungen gegen die Verordnung sind noch bis zum 22. Juli möglich. Die Unterlagen dazu sowie das Kartenmaterial ist in den betroffenen Gemeinden einsehbar.

Neu ist die geplante Verordnung des Landratsamtes keineswegs. Wie der Haimhauser Bürgermeister Peter Felbermeier sagt, liegen in diesem Bereich auch gemeindeeigene Flächen. Die Gemeinde betont allerdings, dass die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten dem Erhalt von Rückhalteflächen und der Gefahrenabwehr diene, um in bebauten und beplanten Gebieten Schäden durch Hochwasser zu verringern beziehungsweise zu verhindern. Die amtliche Festsetzung des Überschwemmungsgebietes diene zudem der Erhaltung der Gewässerlandschaft im Talgrund und ihrer ökologischen Strukturen. Die Gemeinde Haimhausen sehe durch die Verordnung die kommunale Planungshoheit nicht verletzt. Allerdings empfiehlt sie dem Landratsamt in ihrem Gemeinderatsbeschluss zur Festsetzung der Überschwemmungsgebiete, "bestimmte Höhenlagen" der Gebiete nochmals zu überprüfen.

Die Festlegung der Überschwemmungsgebiete hat aber Auswirkungen auf die Bauleitplanung sowie auf das Errichten und auf die Erweiterung baulicher Anlagen. So wird in diesen Gebieten nur die Aufstockung vorhandener Gebäude, Dachausbauten und der Anbau von Vordächern genehmigt. Zugelassen sind zudem "baugenehmigungsfreie Nebenanlagen" auf bebauten Grundstücken (Rankgerüste, Spielgeräte, aufgeständerte Terrassen) und die Verlegung unterirdischer Leitungen, wenn das Gelände anschließend auf das ursprüngliche Niveau zurückversetzt wird. Komplett verboten ist die Errichtung von Anlagen zum "Lagern wassergefährdender Stoffe wie Heizöl, wenn der Lagerraum ganz oder teilweise unterhalb der Hochwasserlinie 100 liegt". Die Hochwasserlinie 100 bezeichnet den zu erwartenden Wasserstand. Bestehende Heizölanlagen in Gebäuden, die nicht den gesetzlichen Erforderungen entsprechen, müssen daher innerhalb von zwei Jahren nachgerüstet werden. Auskunft über die Höhe der Hochwasserlinie 100 gibt das Wasserwirtschaftsamt.

Beim letzten Hochwasser im Jahr 2013 entging der Haimhauser Ortsteil Otterhausen nur ganz knapp einer Überflutung. Die Grünen im Gemeinderat haben deshalb in der Vergangenheit die Verwaltung aufgefordert, bei den zuständigen Stellen vorstellig zu werden, um regelmäßig den Hochwasserschutz für Haimhausen zu überprüfen, beziehungsweise abzuklären, welche Maßnahmen vorsorglich ergriffen werden könnten. Wie es um den Hochwasserschutz in der Gemeinde bestellt ist, darüber referierte außerdem der zuständige Fachmann vom Wasserwirtschaftsamt vor wenigen Wochen im Haimhausener Gemeinderat.

© SZ vom 30.06.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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