Haimhausen:Der Bürgerbus kommt nicht in Fahrt

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Das Projekt muss viele deutsche und europäische Vorschriften umschiffen. Damit hat Haimhausen nicht gerechnet.

Von Rudi Kanamüller, Haimhausen

Unversehens ist der Motor des geplanten Bürgerbusses für Haimhausen ins Stottern geraten: Denn die finanztechnische Umsetzung des Projekts gestaltet sich nicht so einfach, wie sich das die Haimhauser Gemeinderäte vorgestellt haben. Es sind besonders die Vorschriften des EU-Beihilferechts sowie das deutsche Steuer- und Arbeitsrecht, die das Projekt verzögern.

Die Mitglieder des Sozialausschusses im Gemeinderat haben deshalb erst einmal die Notbremse gezogen und die Einrichtung einer Arbeitsgruppe beschlossen. Sie soll Wege finden, wie das Projekt wasserdicht gemacht werden kann. Zum Beispiel in Kooperation mit anderen Kommunen oder zusammen mit Dachau Agil oder dem Konzessionär, dem Münchner Verkehrs und Tarifverbund (MVV).

Fest steht, sagt Gemeindekämmerer Peter Haslbeck, eines: "Hemdsärmelig können wir an die Sache nicht rangehen." Denn mit der Einführung eines Bürgerbusses, für den Fahrtentgelte erhoben würden, greife man in eine unternehmerische Tätigkeit ein. Und hier besteht die Gefahr, dass man bei Gründung eines Vereins oder einer Bürgerbus-Gesellschaft gegen das EU-Beihilferecht verstößt. Ein entsprechender Verstoß würde letztlich den Bürgermeister oder den Geschäftsführer des Bürgerbus-Vereins vor erhebliche rechtliche Probleme stellen. Wenn die Kommune ein entstehendes deutliches Defizit übernähme oder ausgleichen würde, wären freie Unternehmen benachteiligt.

Zum anderen würde bei den Fahrern des Bürgerbusses die deutsche Mindestlohnverordnung von 8.50 Euro pro Stunde greifen. Haslbeck: "Das ist eine ganz normale Arbeitsleistung, weil ja auch Fahrtentgelte erhoben werden." Seiner Ansicht nach wäre deshalb die "sauberste Lösung" eine Zusammenarbeit mit dem MVV, der auf den Strecken ohnehin die Konzession für die Personenbeförderung hat. So könnte der MVV zu bestimmten Zeiten Fahrten übernehmen, die eigentlich vom geplanten Bürgerbus hätten abgedeckt werden sollen. Sollte die Auslastung bei diesen Fahrten nur sehr gering sein, dann müsste ohnehin die Gemeinde die Kosten übernehmen, abzüglich der eingenommenen Fahrgastentgelte. Übersteige jedoch die Nachfrage eine bestimmte Anzahl an Fahrgästen, dann sei der MVV ohnehin zur Beförderung verpflichtet.

Eigentlich war die Realisierung eines Bürgerbusses mit ehrenamtlichen Fahrern in Haimhausen schon recht weit fortgeschritten und die Stimmung recht optimistisch, nachdem die MVV-Consulting mit der "Konzeption und Prüfung der Umsetzbarkeit" des Projekts beauftragt worden war. Allerdings empfahl Bürgermeister Peter Felbermeier (CSU) schon damals dem Gemeinderat, sich nicht unter Zeitdruck setzen zu lassen. Felbermeier nannte das Vorhaben "sportlich". Der Bürgerbus sollte zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 oder spätestens zum Sommerfahrplan 2016 starten. Als großen finanziellen Vorteil sah die Gemeinde damals an, dass für die ehrenamtlichen Fahrer ja keine Lohnkosten anfallen würden. Gedacht war an einen Bus mit maximal acht Sitzplätzen. Geschätzte Kosten: etwa 50 000 Euro. Unterdessen hat die MVV-Consulting ihre ersten Fahrplanentwürfe präsentiert, eine Basisvariante und eine Maximalvariante. Der Sozialausschuss sprach sich seinerzeit für die Maximalvariante aus. Nach einem Jahr sollte überprüft werden, ob sich der Fahrplan bewährt hat.

Die Idee des Bürgerbusses geht auf eine Initiative der Grünen aus dem Kommunalwahlkampf 2014 zurück. Als Vorbild diente der Bürgerbusverein aus Oberbiberg, einem Ortsteil der Gemeinde Oberhaching. Der Haimhauser Gemeinderat machte sich dann parteiübergreifend die Idee zu eigen und startete unter den Bürgern eine Umfrage, bei der die Zustimmung zu diesem Projekt geklärt werden sollte. Das Ergebnis war eindeutig: Die Haimhauser wollen einen Bürgerbus.

© SZ vom 20.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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