Endlose Geschichte:Der Klosterstreit geht weiter

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Claudia Schwarz am Montag im Landgericht München II. Die letzte Bewohnerin des aufgelassenen Klosters Altomünster weigert sich zu gehen. (Foto: Lino Mirgeler/dpa)

Claudia Schwarz bleibt vorerst in Altomünster. Verhandlung vor dem Landgericht wieder ohne Ergebnis verlaufen

Von Benjamin Emonts, München/Altomünster

Es ist mittlerweile schon eine feste Gewohnheit, dass Claudia Schwarz nach ihren Gerichtsverhandlungen die Presse um sich versammelt und ein bisschen aus dem Nähkästchen plaudert. Die selbst ernannte Postulantin, die sich als letzte Bewohnerin hartnäckig im bereits aufgelösten Kloster Altomünster hält, macht das offensichtlich gern. Sie redet sehr schnell und sehr viel. Nachdem sie versichert, dass es in ihrer Zelle trotz der eisigen Temperaturen derzeit angenehm warm sei, empört sie sich, dass jemand das Klosterstadel abgeschlossen habe, in dem ihre eigenhändig gesammelten Walnüsse lagerten. Das kann man an dieser Stelle schon mal erwähnen. Denn die entscheidende Frage, ob die Frau nun im Kloster bleiben darf oder nicht, konnte auch am Montag vor dem Landgericht München II wieder einmal nicht beantwortet werden.

Claudia Schwarz, 39, eine gelernte Juristin ist inzwischen bayernweit bekannt. Als der Vatikan das Birgittenkloster Altomünster vor mehr als zwei Jahren wegen zu geringer Mitgliederzahl auflöste, sah sie sich von Gott berufen, im Kloster zu verweilen und dort Nonne zu werden. Fünf Frauen, so erzählt sie, wollen ihr mittlerweile folgen. Der Vatikan aber hat das Kloster samt aller Besitztümer der Erzdiözese München-Freising übertragen. Und die will Claudia Schwarz so schnell wie möglich aus dem Gebäude raus haben.

Das Kloster wird aufgelöst

Das klingt zunächst ganz einfach. Für Zuhörer, die kein Jurastudium haben, sind die Prozesse Schwarz gegen Erzdiözese allerdings eine geistige Herausforderung. Es geht um juristische Spitzfindigkeiten. Die ehemalige Priorin des Klosters, Schwester Apollonia Buchinger, hat mit der Unterstützung von Claudia Schwarz vor geraumer Zeit Klage beim Vatikan gegen die Auflösung des Klosters eingereicht. Auch sie wollte nicht weichen, ist aber inzwischen ausgezogen. Aus Rom wurde jedoch bislang nur das Urteil einer Voruntersuchung des Falles mitgeteilt. Demnach soll es dabei bleiben: Das Kloster wird aufgelöst.

Vor dem Landgericht München geht es nun darum, ob dieses Urteil bereits ausreicht, um Schwarz zur Räumung zu zwingen, die von der Erzdiözese gefordert wird. Das Gericht muss dazu herausfinden, was in einem Vergleich im Mai vergangenen Jahres zwischen den Streitparteien vereinbart worden war. Im Text des Vergleichs heißt es jedoch nur, dass die Räumung vollzogen werden muss, wenn "eine" negative Entscheidung in Rom gefallen ist - es wurde nicht explizit vereinbart, was für eine Entscheidung. Bereits das Urteil des Vatikans aus der Voruntersuchung könnte folglich als ausreichend erachtet werden, um die Frau des Klosters zu verweisen.

"Gott will, dass ich in Altomünster bleibe"

Claudia Schwarz lehnte den Vorschlag des Vorsitzenden Richters Marcus Preißinger auf einen weiteren Vergleich ab, wonach die endgültige Entscheidung aus Rom abgewartet und Schwarz ein Bleiberecht bis Ende Juni 2018 eingeräumt werden sollte. Der Verteidiger der Erzdiözese ließ durchblicken, dass der Vatikan in den kommenden Wochen seine Entscheidung verkündet. Die Geschichte um die einzig verbliebene Frau im Kloster könnte ein Ende nehmen. Schwarz ist immer noch zuversichtlich: "Gott will, dass ich in Altomünster bleibe."

© SZ vom 27.02.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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