Dachau:Wertvolle Warnung

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Vom 1. Januar an müssen Eigentümer Neubauten mit Rauchmeldern ausstatten - die Geräte können Leben retten

Von Andreas Glas

Dachau - Er ist rund, kleiner als eine Butterbrotdose und kann Leben retten: ein Rauchmelder. Zum 1. Januar 2013 tritt in Bayern eine Rauchwarnmelderpflicht für Neu- und Umbauten in Kraft. Demnach müssen alle Schlafräume und Flure neu errichteter Wohnungen mit einem Rauchmelder ausgestattet werden. Die Eigentümer und Vermieter bestehender Wohnungen sind verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2017 nachzurüsten. In Bayern starben 2010 bei rund 4000 Wohnungsbränden 48 Menschen - die meisten davon an Rauchvergiftung. Von der Melderpflicht erhofft sich Kreisbrandmeister Maximilian Reimoser auch im Landkreis Dachau weniger Brandopfer.

Wie wertvoll ein Rauchmelder sein kann, weiß Reimoser aus Erfahrung. Als sich vor einiger Zeit Rauch auf dem Dachboden seines Hauses gebildet hatte, schlug der Melder Alarm: "Die Rauchmelder strahlen bis zu 85 Dezibel aus, die hört man auch wirklich im Schlafzimmer und im Treppenhaus", sagt Reimoser, der den Rauch dank früher Warnung rasch unter Kontrolle bringen konnte: "Die rechtzeitige Warnung ist so wichtig, weil Brandrauch in kürzester Zeit zur Bewusstlosigkeit führt. Es bleiben nur gut vier Minuten, um aus einer verrauchten Wohnung zu fliehen." Die Rauchmelderpflicht hält Reimoser daher für "absolut sinnvoll".

Die Dachauer Kreisbrandinspektion empfiehlt, beim Kauf von Rauchmeldern auf das CE-Zeichen mit Prüfnummer und der Angabe EN 14604 zu achten. Das CE-Zeichen allein ist jedoch noch kein Qualitätsmerkmal. Es bedeutet lediglich, dass das Gerät den europäischen Normen entspricht. Wer einen qualitativ hochwertigen Brandmelder möchte, dem empfiehlt die Kreisbrandinspektion ein Gerät mit dem Kennzeichen Q und einer Zertifizierung des Verbands der Sachversicherer (VdS). Die Brandmelder sind im Elektrofachhandel, in Baumärkten und im Internet erhältlich und kosten zwischen zehn und 25 Euro. "Das sind überschaubare Kosten für das, was es tatsächlich bringen kann", findet Reimoser.

Auch die Wartung eines Rauchmelders ist laut Kreisbrandinspektion mit wenig Aufwand verbunden. Das Gerät kündigt durch einen Piepton an, wenn die Batterien ausgetauscht werden müssen. Damit ein Rauchmelder einwandfrei funktioniert, sollte er immer in der Raummitte befestigt werden und "nicht direkt über dem Herd, wo er vielleicht leichter mal anschlägt. Aber am wichtigsten ist es, den Rauchmelder auf jeden Fall immer an der Decke anzubringen, weil der Rauch ja nach oben steigt", sagt Reimoser.

Dass Brandrauch so gefährlich ist, hat laut Reimoser auch damit zu tun, dass viele Möbel heutzutage mit Kunststoffen beschichtet sind, die bei Feuer relativ schnell giftige Gase bilden: "Zwei Drittel aller Brandopfer werden im Schlaf überrascht und drei tiefe Atemzüge können bei einem Brandrauch schon tödlich sein."

Dass die Feuerwehren im Landkreis wegen ausgelöster Fehlalarme künftig häufiger ausrücken müssen, glaubt Reimoser nicht: "Die neuen, qualitativ hochwertigen Geräte können unterscheiden zwischen Brandrauch und einem leichten Rauch, der von einer Zigarette kommt." Außerdem lösen private Brandmelder keinen Alarm in der Feuerwehrleitstelle aus. Wenn der Melder anschlägt und tatsächlich Rauch bemerkbar ist, empfiehlt Reimoser zu allererst die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112 zu alarmieren. Aus der Wohnung fliehen solle man nur dann, wenn man hierfür nicht durch den Brandrauch gehen müsse, zum Beispiel über die Terrasse oder ein Fenster im Erdgeschoss. "Wenn das Treppenhaus wirklich schon verraucht ist, dann sollte man auf keinen Fall durchlaufen. Die Gefahr einer Rauchvergiftung ist dann einfach zu groß", sagt Reimoser. Stattdessen empfiehlt er, die Türen mit feuchten Tüchern gegen den Rauch abzudichten, sich an Fenstern oder am Balkon bemerkbar zu machen und auf die Feuerwehr zu warten.

© SZ vom 31.12.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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