Dachau:Veterinäre ermahnen Geflügelhalter

Das Landratsamt Dachau weist nochmals eindringlich daraufhin, dass Geflügelhalter aus dem Landkreis Dachau die Stallpflicht einhalten müssen, um ein Übergreifen der Vogelgrippe von Wildvögeln auf Nutztiere zu verhindern. Am Donnerstag hatte das Landratsamt bekannt gegeben, dass im Landkreis erstmals zwei Fälle von Vogelgrippe aufgetreten sind. Befallen mit dem H5N8- Virus waren ein toter Schwan am Eichinger Weiher in Karlsfeld und ein Graureiher, der tot in Gröbenried aufgefunden worden war. Die Befunde wurden vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Oberschleißheim und vom Friedrich-Loeffler-Institut in Greifswald, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, bestätigt.

Im Landratsamt ist man überrascht, dass gleich zwei Fälle der Vogelgrippe an einem Tag bekannt geworden sind. Zuletzt tauchte das Virus in den umliegenden Landkreisen nicht mehr auf. "Wir fühlten uns auf der ruhigen Seite", sagt Anita Sprick, Leiterin des Dachauer Veterinäramts. Sie fordert, dass die Eilverordnung des Landratsamts vom November von den Geflügelhaltern streng eingehalten wird. Dazu zählen die Stallpflicht für Geflügel und andere Sicherheitsvorkehrungen, beispielsweise dürfen Futtermittel für Nutztiere nicht für Wildvögel zugänglich sein. Die Vogelgrippe bei Wildvögeln ist seit November bayernweit 70 Mal aufgetreten. Betroffen waren 27 Landkreise in allen Regierungsbezirken. Bei Hausgeflügel wurden jedoch nur drei Fälle bekannt.

© SZ vom 04.02.2017 / emo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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