Dachau:Unterschrift der Mutter gefälscht

Amtsgericht verurteilt 41-Jährigen zu Bewährungsstrafe

Das Amtsgericht Dachau hat am Montag einen 41-jährigen Drogenabhängigen wegen Urkundenfälschung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Amtsrichter Lukas Neubeck sah es als erwiesen an, dass der Dachauer in acht Fällen auf Überweisungsträgern die Unterschrift seiner Mutter gefälscht hatte, um von deren Konto Transaktionen in Höhe von insgesamt 3950 Euro zu tätigen.

Am Dachauer Amtsgericht ist der 41-Jährige bereits bestens bekannt. Er hat in den vergangenen 20 Jahren 18 Vorstrafen gesammelt und saß mehrmals im Gefängnis. Als Arbeitsloser lebt der Dachauer derzeit von Hartz IV und erhält 360 Euro monatlich. "Um endlich mal wieder etwas zu erleben und auf großem Fuß leben zu können", fälschte der Mann schließlich acht Mal die Unterschrift seiner Mutter, um Geld von deren Konto zu transferieren. Fünf der Transaktionen im Gesamtwert von 2750 Euro überwies er auf sein eigenes Konto. Außerdem erhielten ein Inkassounternehmen 100 Euro sowie ein polizeibekannter Dachauer Drogendealer 1100 Euro.

Die Mutter des Dachauers erstattete zunächst Anzeige gegen ihren Sohn, nahm sie später bei der Polizei aber wieder zurück. Weil es sich bei einer Urkundenfälschung jedoch um eine Täuschung des öffentlichen Rechtsverkehrs handelt, kam er um eine Gerichtsverhandlung nicht herum. Strafrechtlich betrachtet war es um den 41-Jährigen, der viele Jahre heroinabhängig war, ruhiger geworden in den vergangenen Jahren, sagte Amtsrichter Lukas Neubeck. "Die Bewährungsstrafe ist ihre letzte Chance."

© SZ vom 02.02.2016 / Emo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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