Dachau:Streit um Stellplatz für Kinderwagen eskaliert

Lesezeit: 1 min

Eine angeblich ausländerfeindliche Jüdin und ein angeblich antisemitischer Albaner geraten in Mehrfamilienhaus aneinander

Der Streit darüber, wo ein Kinderwagen in einem Mehrfamilienhaus in Dachau-Süd stehen darf, ist derart eskaliert, dass sich jetzt das Landgericht München II mit dem Fall beschäftigen musste. Angeblich soll eine 81-jährige Rentnerin, die in dem Haus wohnt, den Kinderwagen immer wieder nach draußen geschoben haben, sobald ein Lackierer aus Dachau beziehungsweise dessen Frau ihn im Treppenhaus abgestellt hatten. Als der Lackierer Ende April vergangenen Jahres seine in dem Anwesen lebenden Eltern besuchte, soll er die alte Dame, die Jüdin ist, massiv antisemitisch beleidigt haben. Das Amtsgericht Dachau hatte den Lackierer hierfür wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro verurteilt. Gegen diese Entscheidung legte der 32-Jährige nun vor dem Landgericht Berufung ein. Aber auch die Staatsanwaltschaft. Sie wollte die Verurteilung zu einer höheren Strafe.

Der Dachauer beteuerte, er habe die Rentnerin nicht antisemitisch beleidigt. Das sei "lächerlich", so etwas habe er noch nie in seinem Leben gemacht und werde es auch niemals tun. Er habe bis zu dem Vorfall nicht gewusst, welcher Glaubensgemeinschaft die alte Dame angehört, erklärte er. Vielmehr sei er von der Frau beleidigt worden. Sie soll einen Zeitungsartikel am Schwarzen Brett im Eingangsbereich des Hauses aufgehängt haben. Angeblich ging es darin um das Thema Kriminalität von in Deutschland lebenden Albanern. Als er die 81-Jährige daraufhin Ende Mai vorigen Jahres angesprochen habe, hätte sie ihn als "Scheiß-Albaner" und "Verbrecher" bezeichnet, so der Lackierer, der aus dem Kosovo stammt. Die Rentnerin antwortete auf die Frage der Vorsitzenden Richterin Regina Holstein, ob sie den Artikel aufhängt habe: "Kann möglich sein, dass ich ihn hingehängt habe." Vor dem Angeklagten und dessen Brüdern fürchte sie sich, sagte die 81-Jährige und fügte hinzu: . "Ich habe so junge Kerle im Zweiten Weltkrieg marschieren sehen."

Schließlich wurde noch die Frau des Lackierers als Zeugin vernommen. Sie trug zwei völlig andere Versionen vom Aufeinandertreffen ihres Mannes mit der Rentnerin im Treppenhaus vor. Richterin Regina Holstein schlug dem 32-Jährigen daraufhin vor, er solle seine Berufung zurücknehmen. Da auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft zu einer Berufungsrücknahme bereit war, blieb es am Ende bei der Höhe der Strafe, die das Amtsgericht Dachau in erster Instanz verhängt hatte.

© SZ vom 24.07.2015 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: