Dachau:Serienstraftäter muss ins Gefängnis

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30-Jähriger wird wegen Verbreitung pornografischer Schriften und sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt

Von Benjamin Emonts, Dachau

Ein 30-jähriger Serienstraftäter aus dem Landkreis wurde am Mittwoch wegen Veröffentlichung pornografischer Schriften und sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Der vielfach vorbestrafte Mann hatte vor dem Dachauer Amtsgericht gestanden, im Jahr 2014 drei minderjährigen Frauen, darunter ein 13-jähriges Mädchen, über Smartphone Bilder seines entblößten Geschlechtsteils geschickt zu haben. Zu seinem Motiv schwieg der Mann.

Der 30-Jährige hat schon mehrere Gefängnisaufenthalte hinter sich. Bereits im Jugendalter wurde er acht Mal straffällig, mehrfach verwendete er Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. So hob er in der KZ-Gedenkstätte und andernorts seinen rechten Arm zum Hitlergruß. Bis vor sechs Jahren war der Mann nach eigener Auskunft einem Dachauer "Grüppchen" aus der rechtsradikalen Szene zugehörig. Schon als Jugendlicher verbüßte er mehrere Freizeitarreste und Jugendstrafen. Er machte sich der räuberischen Erpressung, gefährlichen Körperverletzung, Diebstahls, Beleidigung und Störung des öffentlichen Friedens schuldig. Sein Vorstrafenregister umfasst 13 Einträge. Zuletzt wurde er im Juni 2014 vom Amtsgericht Dachau verurteilt, weil er zwei Männer unvermittelt angegriffen hatte. Einer erlitt durch einen Faustschlag eine Gehirnerschütterung.

Der Vorsitzende Richter hatte den Mann schließlich zu einer Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt. Der 30-Jährige ging in Revision. Trotz der prekären Situation besorgte er sich in dieser Zeit über Online-Plattformen die Telefonnummern seiner minderjährigen Opfer. Nach nur wenigen Nachrichten schickte er die Bilder seines erigierten Glieds und machte eindeutige Anspielungen. Eines der Mädchen erstattete bei der Polizeiinspektion Wilhelmshaven Anzeige, worauf die Staatsanwaltschaft ermittelte. Bei Hausdurchsuchungen wurden ein Laptop und ein Smartphone beschlagnahmt. Darauf wurden schließlich die obszönen Bilder und Chat-Verläufe sichergestellt, die vor der peinlich berührten Öffentlichkeit auszugsweise verlesen wurden.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft bezeichnete die Funde als "nur die Spitze des Eisbergs an Widerwärtigkeiten". Sie forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Für eine Bewährungsstrafe, wie sie der Anwalt des Angeklagten forderte, sah sie nicht die geringste Chance, zumal sich der Mann von den bisherigen Haftstrafen "ziemlich unbeeindruckt" gezeigt habe.

Das Versenden von pornografischen Bildern an Personen unter 14 Jahren wird nach dem Strafgesetzbuch als sexueller Missbrauch von Kindern gewertet. Die zwei weiteren Fälle, die jeweils 14-jährige Mädchen betrafen, fallen unter Verbreitung pornografischer Schriften, ein Delikt, das mit Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet wird. Der Vorsitzende Amtsrichter verhängte eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.

Der Angeklagte sei gezielt auf die Suche nach minderjährigen Frauen gegangen. "Es war klar, welche sexuellen Fantasien sich dahinter verbargen", sagte der Richter, der dem Mann vorwarf, sich seines offensichtlichen Problems nicht durch eine professionelle Behandlung angenommen zu haben. Er sah keinen Grund, eine Bewährungsstrafe auszusprechen. "Er hat es nicht begriffen", sagte er über den ihm bereits bekannten Angeklagten. "Ich bin nicht überzeugt, dass er keine Straftaten mehr begehen wird." Die fünf Kinder, die der Mann mit drei verschiedenen Frauen hat, müssen weiter ohne ihren Vater auskommen. Alimente zahlt der 30-Jährige ohnehin nicht, obwohl er trotz seiner Vorstrafen immer wieder in Arbeitsverhältnissen steht.

© SZ vom 28.10.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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