Dachau:Nicht zuständig

Landkreis lehnt es ab, sich für die Mietpreisbremse in allen Gemeinden einzusetzen

Der Kreisausschuss hat einen Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt, sich für eine Mietpreisbremse in allen Landkreisgemeinden einzusetzen. Das Gremium folgte der Sicht der Verwaltung, dass der Landkreis laut Geschäftsordnung des Kreistags für dieses Instrument nicht zuständig sei. Zwar seien bezahlbare Mieten ein berechtigtes Anliegen, heißt es in der Beschlussvorlage. Landrat Stefan Löwl (CSU) behandelte das Thema deshalb in einer Bürgermeisterdienstbesprechung und lud Maria Gradl, Referatsdirektorin des Bayerischen Gemeindetags, als Referentin ein. Die Gemeinden seien dadurch ausreichend informiert.

Die Mietpreisbremse gilt seit dem 1. August auch in Bayern. Sie soll Preissprünge bei Wiedervermietungen von Bestandswohnungen vermeiden. In Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt dürfen Vermieter höchstens zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Nach Ansicht der SPD ist das Instrument besonders in den bayerischen Metropolregionen wichtig, also auch im Landkreis Dachau. Die Sozialdemokraten fragen sich, warum die bayerische Staatsregierung nur zehn von 17 Landkreisgemeinden für die Mietpreisbremse ausgewählt hat. Es sei nicht nachvollziehbar, dass neben Dachau und Karlsfeld die Gemeinden Bergkirchen, Haimhausen, Markt Indersdorf, Schwabhausen, Sulzemoos, Petershausen, Weichs und Hilgertshausen-Tandern ausgewählt wurden, aber keine S-Bahn-Gemeinden wie Vierkirchen, Röhrmoos oder Hebertshausen. Dies erschließe sich nicht und führe zu einem Standortvorteil für die Gemeinden mit Mietpreisbremse. So entstehe eine Zweiklassengesellschaft beim Mieterschutz.

© SZ vom 16.11.2016 / sto - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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