Dachau:Messer gezückt im Straßenverkehr

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19-Jähriger drängelt auf der B 304 und bedroht anderen Autofahrer

Von Benjamin Emonts, Dachau

Passanten dürfte es mulmig geworden sein, als sie beobachteten, wie Polizeitaucher am Morgen des 4. April 2016 den Gröbenbach neben dem Dachauer Lokal "Seven" absuchten. Wenn Taucher eingesetzt werden, das kennt man schließlich aus Krimis, ist die Leiche oder die Mordwaffe meist nicht weit. Tatsächlich fanden auch die Dachauer Polizisten ein handelsübliches Küchenmesser mit elf Zentimeter langer Klinge. Als Mordwaffe hatte das Messer allerdings nicht gedient. Ein junger Mann benutzte es, um einem 51-jährigen Autofahrer im Straßenverkehr zu drohen. Als er sich seines Fehlers bewusst wurde, ließ er das Messer von einem Freund im Gröbenbach entsorgen. Nun mussten sich beide Männer vor dem Amtsgericht verantworten - der eine wegen Nötigung und Bedrohung, der andere wegen versuchter Vereitelung einer Straftat.

Die kuriose Geschichte begann am Abend des 28. März 2016 auf der Bundesstraße 304 zwischen Karlsfeld und Dachau. Ein 51-jähriger Taxifahrer und dessen Frau aus dem Landkreis Dachau befanden sich mit ihrem Wagen auf der Heimfahrt von München. Auf der linken Spur rauschte von hinten ein 19-jähriger Karlsfelder in seinem Kleinwagen an. Er betätigte die Lichthupe und fuhr so nah auf, dass der Taxifahrer im Rückspiegel nicht mehr dessen Kennzeichen erkennen konnte. Nach etwa 15 Sekunden scherte der Taxifahrer nach rechts ein, um dem Drängler das Überholen zu ermöglichen. Der 19-Jährige aber gar nicht daran, sondern fuhr provokativ neben dem Taxifahrer her, bis beide an der Ampel am Dachauer Ortseingang halten mussten. Dort ließen beide Männer ihre Fenster herunter und der Taxifahrer drohte dem jungen Mann mit einer Anzeige wegen Nötigung. Nach einem kurzen Wortgefecht holte der 19-Jährige ein Messer hervor, das er demonstrativ in die Höhe hielt. Um seiner Drohung Nachdruck zu verleihen, strich sich der junge Mann mit dem Daumen über die Kehle. Das berichtete die Frau des Taxifahrers.

Als die Ampel wieder grün zeigte und beide ihre Fahrt fortsetzten, rief die Frau die Polizei. Der 19-Jährige beobachtete sie dabei im Rückspiegel und drückte aufs Gas. Es folgte eine Art Verfolgungsjagd über die Münchner Straße, den Dachauer Bahnhof und die Schleißheimer Straße. "Wir sind kaum hinterhergekommen", sagte der Taxifahrer. Doch konnten sie noch beobachten, wie der 19-Jährige seinen Wagen in der Schleißheimer Straße parkte und das Lokal "Seven" betrat. Das Messer nahm der Angeklagte mit und schleuderte es unbeobachtet auf die Straße, wie er vor Gericht aussagte. Seinem im Lokal wartenden Freund will er dann augenzwinkernd gesagt haben, dass auf der Straße ein Messer liege, das er doch bitte in den Bach werfen solle. Der Freund folgte ohne weiter darüber nachzudenken, so behauptete er vor Gericht. Als wenig später die Polizei eintraf, wurde den Beamten von einer Studentin aus München geschildert, dass einer der Männer etwas in den Gröbenbach geworfen hatte. Einige Tage später fanden zwei Polizeitaucher schließlich das Messer in 1,40 Meter Tiefe.

Vor Gericht gaben sich die Karlsfelder, die strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten waren, einsichtig und entschuldigten sich. "Ein μMesser hat im Straßenverkehr absolut nichts zu suchen. Da sind wir uns alle einig", sagte Amtsrichter Daniel Dorner. Das Verfahren gegen den 19-Jährigen, der die Waffe verschwinden ließ, wurde gegen eine Zahlung von 1000 Euro eingestellt. Sein Kompagnon wurde nach Jugendstrafrecht behandelt und wegen Bedrohung zu einem Arbeitswochenende verurteilt. Er muss einen Monat seinen Führerschein abgeben.

© SZ vom 30.09.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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