Amtsgericht:Kopfnuss für den Kumpel

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Unter Alkoholeinfluss zwei Kopfnüsse gegeben: Das Amtsgericht verurteilt einen geständigen Dachauer zu einer Geldstrafe von 1400 Euro.

Von Benjamin Emonts, Dachau

Ein 31-jähriger Dachauer ist am Donnerstag vor dem Amtsgericht Dachau zu einer Geldstrafe von 1400 Euro verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann einem Bekannten am 1. Mai 2013 unter Alkoholeinfluss zwei Kopfnüsse gegeben hat. Sein Opfer trug damals Platzwunden und Schwellungen davon. Der Tatvorwurf der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung war nicht aufrecht zu halten, weil weder der Geschädigte noch der vermeintliche Mittäter des 31-Jährigen zur Gerichtsverhandlung erschienen waren.

Schließlich rechnete es Amtsrichter Tobias Bauer dem Angeklagten hoch an, zur Verhandlung gekommen und geständig gewesen zu sein. "Das erlebt man ganz selten", sagte der Richter. Zuvor hatte der Dachauer dem Gericht seine Version des Vorfalls erzählt. Demnach habe er zunächst mit drei Bekannten, darunter sein späteres Opfer, im Dachauer Stadtkeller in der Brunngartenstraße Bier und Ouzo getrunken. Als die Männer das Lokal verließen und durch den Stadtpark gingen, sei es zwischen zwei von ihnen zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen, bei der einer der Männer niedergestreckt wurde.

Als sich dieser schließlich beim Angeklagten darüber empörte, keine Unterstützung von ihm bekommen zu haben und ihn deshalb beleidigte, reagierte der Dachauer ansatzlos mit einem Kopfstoß. Sein Opfer flüchtete zunächst und bat zwei auf einer Parkbank sitzende Männer, die Polizei zu rufen. Der 31-Jährige und sein Bekannter unterbanden dies jedoch, indem sie den Männern das Handy aus der Hand schlugen.

Wenig später, am Dachauer Bahnhof, traf der Angeklagte erneut auf sein Opfer und verpasste ihm nach eigener Aussage eine weitere Kopfnuss. Amtsrichter Bauer musste sein Urteil letztlich auf die geständige Einlassung des bislang nicht vorbestraften 31-jährigen Dachauers stützen.

Der Vorsitzende wies den jungen Mann darauf hin, dass viele andere Richter bei einem Kopfstoß sofort eine Freiheitsstrafe verhängen würden. "Bei Kopfstößen entscheiden oft nur Zentimeter darüber, ob das Opfer nur eine Beule davonträgt oder ins Koma fällt. Ein solcher Übergriff ist saugefährlich", sagte Richter Bauer. In seinem Urteilsspruch entsprach er dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängte eine Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen zu je 20 Euro.

© SZ vom 06.03.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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