Dachau:Geplanter Neubau am Eingang der Altstadt rechtswidrig

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Seit mehr als zehn Jahren versucht die Bäckerfamilie Hartmann die Genehmigung für ein neues Wohnhaus mit Betriebsgebäude zu bekommen.

Der Anblick an der Einfahrt zur Dachauer Altstadt an der Konrad-Adenauer-Straße wird sich weiterhin nicht verändern. Seit mehr als zehn Jahren versucht die Familie Hartmann, die dort gegenüber der Papierfabrik ihre Bäckerei betreibt, die Genehmigung für ein neues Wohnhaus mit Betriebsgebäude zu bekommen. Ihren jüngsten Antrag hat nun sogar die Regierung von Oberbayern in einem sechs Seiten langen Schreiben zurückgewiesen. Der Bauausschuss hatte zuvor Ende Januar mehrheitlich für den Bauantrag gestimmt. Allerdings gegen den ausdrücklichen Rat von Bauamtsleiter Michael Simon. Die Abstandsflächen zu den Nachbarhäusern seien gering. Laut Simon betragen diese zum Teil nur 1,50 Meter. Bauherr Christian Hartmann sagte jedoch der SZ, die Abstände betrügen überall mindestens 4,50 Meter.

Es wird in diesem Fall wohl auch deshalb so heftig gestritten, weil es hier nicht nur um ein privates Wohnhaus geht, sondern um das Gesicht der Altstadt. Zugleich um einen seit etwa 100 Jahren in der Stadt ansässigen Betrieb. Der nach Willen der Familie auch weiterhin mitten in der Stadt bleiben soll. Die Meinungen der Fraktionen im Bauausschuss sind grundverschieden. Während CSU-Stadträtin Gertrud Schmidt-Podolsky in diesem Fall eine Verschleppung von "unfassbarem Ausmaß" erkennt, pochen die Mitglieder SPD-Fraktion allesamt auf die Bauordnung. Auf Seiten der CSU steht in diesem Fall der Grünen-Stadtrat Thomas Kreß. Angesichts der sehr dichten und hohen Bebauung in der Nachbarschaft, etwa des Schermhofes, kann er nicht nachvollziehen, was gegen den Plan der Bäcker spricht.

Beantragt ist ein quaderförmiges Gebäude mit Flachdach und offenen Dachterrassen, das insgesamt etwa 1600 Quadratmeter Platz auf maximal vier Geschossen bieten soll. Weder die CSU noch Kreß wollten ihren Beschluss vom Januar ändern. Man einigte sich nur darauf, den Beschluss vom Januar aufzuheben und die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Bauherrn endlich eine einvernehmliche Lösung zu finden, die positiv beschieden werden könne.

© SZ vom 13.04.2016 / vgr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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