Bewährungsstrafe:Im Internet überführt

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Gericht verurteilt Mann wegen Verbreitung von Kinderpornografie

Von Benjamin Emonts, Dachau

Ein 39-jähriger Mann aus Dachau ist wegen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Schriften zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der Mann hatte vor dem Amtsgericht Dachau zuvor ein vollumfängliches Geständnis abgelegt. Die Polizei hatte im Juli dieses Jahres auf seinem Smartphone und Tablet-Computer Videos und Bilddateien mit kinderpornografischen Inhalten sichergestellt. Die Bilder und Videos zeigten Kinder, die von Erwachsenen sexuell misshandelt wurden. Als Bewährungsauflage muss der Mann eine bereits begonnene Psychotherapie fortführen und 1800 Euro an eine soziale Einrichtung bezahlen.

Der Dachauer leidet seit seiner Geburt an einer Hirnleistungsstörung. Als Amtsrichter Christian Calame ihn nach seinem Motiv fragt, fällt es ihm sichtlich schwer, eine Antwort zu geben. Er habe zwar eine Vorliebe für jüngere Frauen, aber für Kinder eigentlich nicht, so beteuert er. Über gewisse Chat-Foren habe er die Bilder und Videos zunächst erhalten und dann an Dritte weiter versendet. In einem Fall versuchte er über Chat-Nachrichten einen sexuellen Kontakt zu einer Person aufzubauen, die er für ein 14-jähriges Mädchen hielt.

In Wirklichkeit aber handelte es sich um einen 17-jährigen Mann aus Berlin, der sich als verdeckter Hobby-Ermittler betätigte. Von seinen minderjährigen Freundinnen hatte der Berliner immer wieder erfahren, dass sie von unbekannten, weitaus älteren Männern angeschrieben worden seien aus sexuellen Beweggründen. Der junge Berliner wollte das nicht glauben und gab sich als 14-jähriges Mädchen in einem Chat-Forum aus. Mit dem Angeklagten aus Dachau kam er dort schnell ins Gespräch, das sich bald um sexuelle Handlungen drehte. Als der Dachauer dann noch ein Video schickte, das einen Erwachsenen beim Geschlechtsverkehr mit einem Kind zeigte, ging der Berliner zur Polizei und erstattete Anzeige. Dabei machte er sich selbst strafbar wegen der Anstiftung zur Verbreitung kinderpornografischer Schriften.

Die Kriminalpolizei veranlasste in der Wohnung des Dachauers und seiner Lebensgefährtin eine Durchsuchung, bei der acht Bilddateien und mehrere einschlägige Videos sichergestellt wurden. Entsprechende Chat-Nachrichten wurden durch die Beamten ausgewertet. Vor Gericht zeigt sich der 39-jährige Dachauer, dessen Vater sein Vormund ist, reuig und sagt Sätze wie: "Das ist nicht richtig, so etwas zu machen." Oder: "Mir tut das sehr leid. Das kommt nie wieder vor."

Amtsrichter Christian Calame sagt in seiner Urteilsbegründung: "Es liegt bei Ihnen nicht so auf der Hand, dass Sie pädophil sind wie bei anderen, bei denen tausende Bilddateien gefunden werden." Durch die Fortsetzung der begonnenen Therapie müsse erst noch herausgefunden werden, welche Hintergründe seine Taten haben könnten. Der Richter macht aber auch deutlich: "Es sollte Ihnen klar sein, dass es so nicht geht. Die Bilder sind strafrechtlich hochgradig relevant. Hinter den Geschichten stehen Kinder, die großen Schaden nehmen." Dem Dachauer wird nun ein Bewährungshelfer an die Seite gestellt. Sollte die Psychotherapie nicht positiv verlaufen, muss der Mann bei einer Ambulanz für Sexualstraftäter in München vorstellig werden.

© SZ vom 19.12.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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