Beiträge für Straßenausbau:Streit beigelegt

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Odelzhausen erlässt Satzung für Straßenerschließung

Von Horst Kramer, Odelzhausen

Der Streit um die Straßenausbaubeitragssatzung zwischen dem Landratsamt und der Gemeinde Odelzhausen köchelt dieser Tage wohl nur noch auf Sparflamme - weder von der einen noch der anderen Seite ist etwas zu hören. Als nun das Thema "Erschließungsbeiträge" auf der Tagesordnung des Gemeinderates stand, erwartete mancher Beobachter schon einen neuen Konflikt. Zumal Bürgermeister Markus Trinkl (parteifrei) erst kürzlich auf einer Bürgerversammlung den "riesigen Aufwand" beklagt hatte, den sein Bauamt ins Sachen alter Beiträge leisten müsse.

Doch in der jüngsten Sitzung blieb der Ärger aus; auf seinem letzten Jahrestreffen segneten die Gemeinderäte fast ohne Murren eine Satzung ab, die der Mustersatzung des Landratsamts in fast allen Punkten folgt. Zur Unterscheidung: Erschließungsbeiträge werden von einer Kommune für die erstmalige Herstellung von Straßen erhoben. Straßenausbaubeiträge fallen hingegen bei Verbesserungs- oder Erneuerungsmaßnahmen an, wie zum Beispiel beim Bau eines Bürgersteigs. In der neuen Satzung wird - wie auch schon im Vorgängerschriftstück aus dem Jahre 1979 - bis ins Detail geregelt, für was die Gemeinde Geld verlangen kann.

Eines bleibt gleich: Die Kommune übernimmt zehn Prozent der Kosten, die restlichen 90 Prozent teilen sich auf die Anlieger, abhängig von der Lage und Größe ihrer Grundstücke sowie der Gebäudes samt deren Anzahl an Geschossen. Eine gewerbliche Nutzung führt zu einem Aufschlag von 50 Prozent. So wie zum Beispiel auch in Altomünster oder im benachbarten Egenhofen - beide Kommunen haben erst kürzlich eine neue Erschließungsbeitragssatzung verabschiedet; die Odelzhausener nahmen sich die beiden Werke zum Vorbild. Jedoch nicht in allen Punkten. In Odelzhausen ist man großzügiger (und reicher). Dort kann die Gemeinde 50 Prozent der Kosten von Baumaßnahmen, die vor 25 Jahren oder früher vorgenommen wurden, unter bestimmten Bedingungen erlassen - die Egenhofener verlangen hingegen immer die volle Summe, die Altomünsterer verzichten auf maximal 40 Prozent.

Die Regelung hängt jedoch "noch etwas in der Luft", so Bürgermeister Markus Trinkl (parteifrei), denn sie setzt eine Straßenausbaubeitragssatzung voraus, die es aber in Odelzhausen noch nicht gibt. Zusätzlich und ohne Vorbedingung hat der Odelzhausener Gemeinderat seinen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit einer Ratenzahlung eingeräumt, zinsfrei und bis maximal zehn Jahre. "Wir wollen auf diese Weise Härtefälle abmildern", so Trinkl weiter.

Nur bei einem Paragrafen gab es Streit - bei dem, der die Auskunftspflicht regelt. Trinkl will Grundstücksbesitzen, die Unterlagen nicht herausgeben, im Notfall per Zwangsgeld dazu zwingen. Sieben Gemeinderäte waren mit diesem Vorgehen nicht einverstanden, acht stellten sich an die Seite des Bürgermeisters. Bei der Schlussabstimmung zogen hingegen wieder alle an einem Strang.

© SZ vom 20.12.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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