Baulandmodell Erdweg:Gibst du mir, geb' ich dir

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Muss man sich auch erst mal leisten können: Siedlungsbau am Ortsrand von Großberghofen in der Gemeinde Erdweg. (Foto: Niels P. Jørgensen)

Die Gemeinde Erdweg will nur noch dann neues Bauland ausweisen, wenn sie 40 Prozent der Fläche erhält. Die Kommune hofft, durch das neue Modell mehr soziale und öffentliche Projekte realisieren zu können

Von Benjamin Emonts, Erdweg

Die Gemeinde Erdweg geht neue Wege, um an Grundstücke für Einheimische oder sozialen Wohnungsbau zu gelangen. Vor wenigen Tagen hat der Gemeinderat ein neues Baulandmodell in Kraft gesetzt, welches das bisherige Einheimischenmodell ablöst. Künftig wird die Gemeinde Erdweg nur noch dann neues Bauland ausweisen, wenn sie 40 Prozent der entsprechenden Flächen für sich einbehalten darf. Grundstücksbesitzern bietet das Modell neue Anreize, ihre Flächen an die Gemeinde zu veräußern. So zahlt die Kommune einen höheren Preis für die Grundstücke als noch im Einheimischenmodell. Zudem hat der Grundstückseigentümer die Option, 60 Prozent der in Bauland verwandelten Fläche für sich oder seine Kinder einzubehalten.

Das Motiv der Gemeinde ist klar: Mit den steigenden Grundstückspreisen wird es für Kommunen im Ballungsraum München immer schwieriger, an Grund zu gelangen, auf dem öffentliche und soziale Bauprojekte realisiert werden können. Von ihrem neuen Baulandmodell erhoffen sich die Erdweger folglich, leichter und vermehrt an neue Flächen zu gelangen, die sie flexibel nutzen können - für Einheimische, sozialen Wohnungsbau, Infrastrukturmaßnahmen oder Immobilien zum freien Verkauf.

Nach zahlreichen Vorberatungen im Bau- und Wirtschaftsausschuss wurde das für am besten gehaltene Modell von der Münchner Rechtsanwaltskanzlei Döring und Spieß noch überarbeitet und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Jetzt wurde das neue Baulandmodell vom Erdweger Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Zusammengefasst besteht es aus drei Teilen. Im ersten, dem Grundstücksankaufmodell, ist geregelt, unter welchen Bedingungen die Gemeinde neues Bauland ausweist und zu welchen Konditionen sie Flächen erwirbt. Wohnbauland wird demnach nur dann ausgewiesen, wenn die Gemeinde 40 Prozent der künftigen Nettobaulandfläche plus Erschließungsflächen erwerben kann. Allerdings reduziert sich der gemeindliche Anteil, wenn dem Grundstückseigentümer seine restlichen 60 Prozent nicht genügen, um seine Kinder mit einer Fläche von 600 Quadratmetern zu bedienen. Der Grundstückseigentümer ist wiederum verpflichtet, seine Parzellen innerhalb von fünf Jahren nach Bekanntmachung des Bebauungsplans zu bebauen. Seine Kinder haben dafür 15 Jahre Zeit, nachdem sie volljährig geworden sind. Der Preis, den die Gemeinde für die Flächen bezahlt, wird durch einen Gutachterausschuss oder einen vereidigten Sachverständigen festgelegt. Er entspricht damit dem gängigen Verkehrswert.

Im zweiten Teil wurde die grundsätzliche Richtung ausgegeben, wofür die Gemeinde ihre eigenen Flächen verwenden soll. "Vorrangig", so heißt es, sollen sie für Einheimische und für "Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen", sprich, sozial Schwachen oder alten Menschen vorbehalten werden, Stichwort sozialer Wohnungsbau. Außerdem sollen die Grundstücke für Infrastruktureinrichtungen wie Kinderhäuser verwendet werden oder für Immobilien, die später auf dem freien Markt verkauft werden, um Investitionen in die Infrastruktur zu refinanzieren.

Im dritten Teil werden schließlich die Vergabekriterien für Einheimische geregelt. Zum Kauf berechtigt sind demnach nur Personen, die volljährig sind und seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen mit ihrem Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet sind oder dieses Kriterium in den vergangenen zehn Jahren erfüllt haben. Das zu versteuernde Jahreseinkommen des Antragstellers darf 90 000 Euro nicht übersteigen. Sein Vermögen darf nicht höher sein als der Verkehrswert des erworbenen Grundstücks. Eltern sind für ihre minderjährigen Kinder nicht zum Erwerb berechtigt.

© SZ vom 03.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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