Amtsgericht Dachau:Volksfestausklang auf dem Gericht

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Ein kleiner Schluck aus fremden Glas, es folgen feste Schläge und am Ende steht der Paukenschlag: Was aus einem nichtigen Anlass begann, wird mit einer Verurteilung bestraft.

Anna Schultes

Volksfeste haben bekanntlich nicht nur ihre guten Seiten. Regelmäßig eskalieren in und um Festzelten scheinbar nichtige Konflikte. Meist ist Alkohol im Spiel. Später finden sich die ungestümen Festbesucher auf der Anklagebank wieder. Auch am Amtsgericht Dachau gehören diese Verhandlungen - in der Regel mit dem Vorwurf der Körperverletzung - zum Alltag.

Eine Maß geht noch: Aber für manche endet übermäßiger Alkoholkonsum auf Volksfesten vor Gericht. (Foto: Toni Heigl)

Kürzlich mussten sich dort vier junge Männer verantworten, die auf dem Dachauer Volksfest gewalttätig geworden sein sollen. Einen 22-jährigen Dachauer und einen 23-Jährigen aus Dingolfing verurteilte der Vorsitzende Richter Lars Hohlstein wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu Geldstrafen in Höhe von 1500 beziehungsweise 3200 Euro. Das Verfahren gegen die anderen beiden Angeklagten wird in einer Woche fortgesetzt.

Begonnen hatte alles mit einem Schluck Bier aus einem fremden Glas. In einer Gruppe feierten die drei Angeklagten im Alter von 20, 23 und 24 Jahren aus dem Landkreis Dingolfing-Landau an einem Abend im vergangenen August auf dem Dachauer Volksfest in einem der Zelte.

Dann habe jemand aus einer neben ihnen sitzenden Gruppe aus seinem Bierglas getrunken, schildert der 20-jährige Landauer vor Gericht. Nach einem kurzen Wortgefecht hätten die Sicherheitsbeamten ihn und seine Freunde aus dem Zelt gebracht. "Ich habe die ganze Zeit mit dem Türsteher diskutiert", sagt er. "Mehr war da nicht."

Was dann vor dem Festzelt passierte, lässt sich vor Gericht nicht rekonstruieren. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 24-jährigen Landauer vor, einer 18-Jährigen ins Gesicht geschlagen zu haben. Er bestreitet das. Eine Gruppe - eventuell die Personen, mit denen sich die Angeklagten vorher angelegt hatten - sei aus dem Zelt gestürmt und habe seinen Freund angegriffen. Da das Sicherheitspersonal einschritt, habe er das Festgelände verlassen.

Die junge Frau gibt an, sie habe eine Faust auf das linke Auge bekommen und sei zu Boden gefallen. Den Täter konnte sie nicht ausmachen. Der 20-jährige Landauer, der beim späteren Alkoholtest auf 1,6 Promille kam, soll einem Freund des Dachauer Angeklagten einen Schlag ins Gesicht verpasst haben. Da der Zeuge trotz Ladung nicht vor Gericht erscheint, kann das nicht geklärt werden. Kommende Woche sollen weitere Zeugen zu den Vorfällen aussagen.

Die beiden anderen Angeklagten sind geständig. Nach der Schlägerei mit der anderen Gruppe musste der 23-jährige Dingolfinger, bei dem später ein Alkoholwert von 1,8 Promille festgestellt wurde, von zwei Polizisten gefesselt werden. Als ein Jugendlicher aus der angesammelten Menschenmasse auf ihn zuging, holte der 23-Jährige mit dem Oberkörper aus und verpasste dem 16-Jährigen einen Kopfstoß ins Gesicht.

Seine blutende Nase musste von den Sanitätern versorgt werden. Zuvor hatte der 22-jährige Angeklagte aus Dachau dem 23-Jährigen einen Fußtritt ins Gesicht verpasst, während dieser am Boden von den Polizisten gefesselt wurde. Es sei nur ein Spitz gewesen, er habe ihn nicht ernsthaft verletzen wollen, sagt er. "Ich war sauer, weil jemand ein Mädchen geschlagen hat." Ob es sich bei seinem Opfer wirklich um den Mann handelte, der seiner 18-jährigen Bekannten einen Schlag versetzt hatte, wusste er zu diesem Zeitpunkt nicht.

Das war dumm, ich bereue es auch." Richter Hohlstein verurteilt den 22-Jährigen, der bereits einen Eintrag wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Bundeszentralregister hat, zu 100 Tagessätzen à 15 Euro. Der 23-Jährige wird mit 80 Tagessätzen à 40 Euro bestraft. Richter Hohlstein ermahnt die Angeklagten, dass ihre Taten bereits im Grenzbereich zur gefährlichen Körperverletzung liegen. Beide nutzen das letzte Wort, um sich zu entschuldigen.

© SZ vom 14.04.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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