Amtsgericht Dachau:Nachbarstreit in der Familie

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Ein Vater geht bei einer Auseinandersetzung auf den eigenen Sohn los und steht deshalb wegen Körperverletzung vor Gericht. Als Grund geben beide die Ehefrau des Juniors an.

Robert Stocker

Streitigkeiten zwischen Nachbarn sind keine Seltenheit - mal gibt es Ärger wegen des Laubes, das von einem Baum ins angrenzende Grundstück fällt, mal erhitzen sich die Gemüter wegen lärmender Nachbarskinder. Wenn es sich bei den Streithähnen noch dazu um Familienmitglieder handelt, sitzen die Wunden besonders tief. Der Familienfrieden ist nachhaltig gestört - so wie in einem Dachauer Fall, der jetzt vor dem Amtsgericht verhandelt wurde. Die Dissonanzen zwischen einem Vater und dessen Sohn, die direkt nebeneinander wohnen, eskalierten in einem Streit, der den Senior wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht brachte. Am Ende wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt - doch das Tischtuch zwischen beiden ist wohl für immer zerschnitten.

Grund für die familiären Dissonanzen scheint die Ehefrau des 51-jährigen Sohnes zu sein, mit der sich der Vater nicht abfinden will. "Seit diese Frau in der Familie ist, gibt es nur noch Streit", sagte der 73-jährige Rentner vor Gericht. "So eine Frau heiratet man nicht", habe er zu seinem Sohn vor der Hochzeit gesagt. Der Streit am 27. November des vergangenen Jahres entzündete sich nach Angaben des Vaters daran, dass er beim Schneiden der Hecke auch das Grundstück seines Sohnes betrat. Dessen Frau habe ihn daraufhin gefragt, was er auf dem Grundstück zu suchen habe. "Sie suchte nur einen Grund zum Streit", behauptet der 73-Jährige. Als der 51-jährige Sohn hinzukam, wurde die Auseinandersetzung handgreiflich. Vater und Sohn standen sich, getrennt durch die Hecke, am Zaun gegenüber. Der Senior hatte nach Zeugenaussagen einen Besen in der Hand, mit dem er seinem Sohn auf den Unterarm schlug. Der Junior trug Prellungen und Schürfwunden davon. Zuvor soll ihm sein Vater ins Gesicht gespuckt haben, was dieser bestreitet. "Ich habe auf den Boden gespuckt, und zuvor hat mein Sohn mir mit der Faust ins Gesicht geschlagen", behauptet der 73-Jährige. "Wenn er mich schlägt, habe ich das Recht mich zu wehren. Es war reine Notwehr."

Auch der Sohn sieht als Grund für den lange schwelenden Streit die Heirat seiner Lebensgefährtin. "Die Provokationen meines Vaters hörten nicht auf", sagte der 51-Jährige im Zeugenstand. Nach seiner Aussage wehrte er die Schläge des Vaters ab und schmiss den Besen dann über den Zaun, wobei ein Fenster zu Bruch ging. Während sein Stiefsohn, der zusammen mit zwei Freunden dazwischen ging, diese Version bestätigte, nahm der jüngere Sohn des Rentners seinen Vater in Schutz. "Vater wehrte die Schläge meines Bruders ab, der dann einen Stein ins Badfenster warf."

Vor dem Verfahren hatte der Rentner einen Täter-Opfer-Ausgleich abgelehnt, in der Verhandlung ging er auf das Angebot von Amtsrichter Lars Hohlstein ein, das Verfahren gegen eine Auflage von 1000 Euro einzustellen. Das Geld soll als Spende an das BRK fließen. "Ich fühle mich zwar unschuldig, aber damit tue ich ein gutes Werk", sagte der 73-Jährige. "Aber mit meinem Sohn möchte ich nie mehr im Leben etwas zu tun haben."

© SZ vom 31.05.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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