Amtsgericht Dachau:Dubioses Jobangebot

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Der 52-Jährige suchte einen Nebenerwerb und landete mitten in Geldwäschegeschäften. Dafür muss er sich vor dem Dachauer Amtsgericht veranworten, aber der Angeklagte zeigt sich gar nicht reuig.

Gregor Schiegl

Es geht um Geldwäsche, ein typisches Unterwelt-Verbrechen, das normalerweise hart bestraft wird. Doch in dem Fall, den das Dachauer Amtsgericht am Mittwoch vorverhandelt, ist der Angeklagte wohl nur einer von vielen naiven Menschen, die sich als Komplizen einspannen ließen. Das Amtsgericht hätte es bei einer moderaten Geldstrafe von 600 Euro für den Familienvater belassen, der als Beruf Hausmann und Student angibt, wenn dieser nicht nur gegen die Höhe, sondern auch den Strafbefehl selbst Widerspruch eingelegt hätte.

Der 52-jährige Vater von drei Kindern hatte sich im Internet auf die Suche nach Nebenerwerbsquellen gemacht. Dabei war er auf das Jobangebot einer dubiosen Firmengruppe aus Estland gestoßen, die Produkttester suchte. Das Konsortium versprach dafür nach Unterzeichnung eines Blanko-Arbeitsvertrags 1750 Euro im Monat. Der Angeklagte ließ sich darauf ein und bekam tatsächlich vier kleinere Produkte zum Testen. Insgesamt verdiente er sich auf diese Weise 6100 Euro, von denen er 2000 Euro weiterschob - in Form von Gutscheinen eines Online-Bezahlportals.

Richter Lukas Neubeck sagte, dem Angeklagten hätte sofort auffallen müssen, dass an dem Geschäft etwas nicht stimmen kann. Er habe dies aber billigend in Kauf genommen, weshalb der Tatvorwurf auch "leichtfertige Geldwäsche" ist. Neubeck riet dem Angeklagten, den Tatvorwurf einzuräumen und den Widerspruch auf das Strafmaß zu beschränken. Das will der Angeklagte aber partout nicht: Gegen eine Frau aus Fürstenfeldbruck, die aus demselben Grund angeklagt worden sei, sei das Verfahren eingestellt worden, sagte er. "Es muss doch gleiches Recht für alle gelten!"

Neubeck versuchte, dem Angeklagten klarzumachen, dass ihn das Gericht jetzt noch "als reuigen Täter" behandele. Sollte er sich nicht einsichtig zeigen, gehe es um einen "ganz anderen Strafrahmen". Der 52-Jährige hat elf Vorstrafen, unter anderem wegen Nötigung, Untreue, Steuerhinterziehung, Beleidigung und Verleumdung. Neubeck zeigte sich zudem "äußerst erstaunt", dass der Angeklagte die 4100 Euro Gewinn aus dem Geldwäschegeschäft einfach behalten habe. Die Verhandlung wird in einem Monat fortgesetzt. Dann will das Gericht auch prüfen, was mit den 4100 Euro auf dem Konto des Angeklagten passieren soll.

© SZ vom 26.04.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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