Brunner-Täter fällt erneut auf:Christoph T. droht Haft

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Er soll Getränke gestohlen und einen Schüler ins Gesicht geschlagen haben: Der indirekt am Mord an Dominik Brunner beteiligte Christoph T. ist erneut aufgefallen. Aus seiner Bewährungstrafe könnte nun eine Haftstrafe werden.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Raub vor: Christoph T., der im Jahr 2009 indirekt am Gewaltexzesses gegen den Geschäftsmann Dominik Brunner beteiligt war, muss damit rechnen, dass seine Bewährungsstrafe widerrufen wird. Nach Angaben der Polizei griff der 22-Jährige am Dienstagabend am Flaucher mehrere Schüler und einen Lehrer an. Zusammen mit zwei Begleitern wollte Christoph T. eine Chipstüte und ein Sixpack Getränkedosen rauben. Dabei habe er einem Schüler mit der Faust ins Gesicht geschlagen.

Laut Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch macht der 22-Jährige zu den Vorfällen "keinerlei Angaben". Da Christoph T. einen festen Wohnsitz vorweisen kann, befindet er sich auf freiem Fuß. Ob das so bleibt, werde die Staatsanwaltschaft nun prüfen, so Steinkraus-Koch.

Christoph T. war im April 2010 wegen versuchter räuberischer Erpressung zu einem Jahr und sieben Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte mit zwei Freunden jene Schüler bedroht, die Dominik Brunner später verteidigen wollte. Bei der Gewalttat gegen Brunner war T. jedoch nicht dabei.

Ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, machte das Gericht damals vom Ausgang einer Therapie abhängig, die Christoph T. absolvieren sollte. Nachdem er diese erfolgreich abgeschlossen hatte, erging im September 2010 ein Beschluss, dass die Haftstrafe für drei Jahre ausgesetzt wird. Diese Frist wäre in zwei Monaten abgelaufen.

Da der 22-Jährige nun aber erneut aufgefallen ist, könnte es passieren, dass die Bewährung widerrufen wird und er die Haftstrafe absitzen muss. Hinzu komme dann noch "die Bestrafung der neuen Tat", sagte Steinkraus-Koch. Den Vorfall am Flaucher wertet die Staatsanwaltschaft als versuchten Raub, "das Strafmaß liegt da bei ein bis 15 Jahren".

Der Anwalt von Christoph T. hat bereits bestätigt, dass sein Mandant an der Schlägerei beteiligt war. Seiner Darstellung nach sei der 22-Jährige aber selbst angegriffen worden.

© SZ vom 03.08.2013/ffu/wim - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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