Berlin:Regeln für Bauherren

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Krantürme vor dem Fernsehturm: rege Bautätigkeit in der Hauptstadt. (Foto: dpa)

Die Mieten in der Hauptstadt sind günstiger als in München, doch die Politik muss trotzdem handeln

Von Jens Schneider, Berlin

Auch im früheren Mieterparadies Berlin sind bezahlbare Wohnungen längst Mangelware. Die Stadt boomt, die Zuwanderung ist hoch. Jährlich wächst Berlin um rund 50 000 Einwohner. Damit sind die Zeiten vorbei, in denen Interessenten in der Hauptstadt zwischen einem großen Angebot an Wohnungen aussuchen konnten. Die von der Linkspartei gestellte Bausenatorin Katrin Lompscher steht deshalb unter Druck, schnell für mehr günstige Wohnungen zu sorgen. Das durchschnittliche Einkommen in Berlin ist deutlich geringer als etwa in München, und es geht der Berliner Bauverwaltung darum, dass Wohnungen gebaut werden, die sich ein Großteil der Berliner Menschen auch leisten kann. Dazu gibt es seit 2014 das sogenannte "Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung". Das gilt für das ganze Land Berlin: Wer in der Hauptstadt zunehmend knappes öffentliches Bauland erwerben und dort Wohnungen bauen will, muss garantieren, dass dabei ein Teil der Wohnungen zu sozialen Mieten vergeben wird. Bisher sollten das 25 Prozent sein, ab dem 1. Februar werden 30 Prozent günstige Wohnungen verlangt. Es gibt entsprechende Fördermittel. Diese Regel gilt für alle Wohnungsbauprojekte, für die ein Bebauungsplan notwendig ist. Dabei werden die privaten Bauherren auch an weiteren Kosten beteiligt, etwa der Herstellung der sozialen und technischen Infrastruktur wie Kindertageseinrichtungen, Grundschulen, die Erschließung oder Anlage von Grünflächen. Der entscheidende Unterschied zu München dürfte dabei im Mietpreis der geförderten Wohnungen liegen. Das hat auch mit der unterschiedlichen wirtschaftlichen Lage in beiden Städten zu tun: Weil in Berlin Einkommen wie Mietpreise generell deutlich niedriger sind, gilt das auch für die Vergleichsmieten. Wer bei einem geförderten Bauvorhaben in der Hauptstadt Wohnungen mit Sozialbindung schaffen muss, darf dementsprechend dafür eine Nettokaltmiete von 6,50 bis zu 7,50 Euro pro Quadratmeter nehmen, je nach Qualität der Wohnungen. Das gilt für die schon genannten 30 Prozent. Für einen zusätzlichen Teil von 20 Prozent kann die Mietpreisbindung bei acht Euro liegen.

Die sechs städtischen Berliner Wohnungsbaugesellschaften sind sogar verpflichtet, anstatt bisher 30 Prozent künftig die Hälfte der Wohnungen bei Neubauprojekten zu diesen Förderbedingungen zu errichten.

© SZ vom 23.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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