Bayern-Spieler aus Haft entlassen:Breno muss halbe Million Euro Kaution zahlen

Bayern-Spieler Breno wird gegen Zahlung einer hohen Kaution aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Haftbefehl gegen den Fußballprofi, der wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung festgenommen worden war, wurde gegen strenge Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Susi Wimmer

Am Donnerstag um 15.30 Uhr öffneten sich am Hintereingang der Justizvollzugsanstalt Stadelheim die Tore, und Vinicius Rodrigues Borges, genannt Breno, fuhr in die Freiheit: Das Amtsgericht München hatte kurz zuvor den Haftbefehl gegen den FC-Bayern-Spieler gegen Auflagen, unter anderem die Zahlung einer Kaution in Höhe von 500.000 Euro, außer Vollzug gesetzt. "Es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung", kommentierte Brenos Rechtsanwalt Werner Leitner. Nach SZ-Informationen soll der FC Bayern geholfen haben, die Kaution zusammenzubringen.

Kommt gegen Zahlung von einer halben Million Euro Kaution frei: Bayern-Spieler Breno. (Foto: AFP)

Der 21-jährige Brasilianer steht in dringendem Verdacht, in der Nacht auf den 20. September sein gemietetes Haus in Grünwald im Wert von 1,5 Millionen Euro in Brand gesetzt zu haben. Erste Gutachten des Landeskriminalamtes (LKA) ergaben, dass ein technischer Defekt als Brandursache ausgeschlossen werden konnte, und dass das Feuer an mehreren Stellen im Haus ausgebrochen war.

Fünf Tage nach dem Brand erließ eine Ermittlungsrichterin Haftbefehl gegen den Fußballspieler wegen "Flucht- und Verdunklungsgefahr". Dies sei nun nicht mehr zu befürchten: Verfahrensrelevante Beweise "sind im Wesentlichen gesichert", sagt die Staatsanwaltschaft. Die Fluchtgefahr könnte "durch die festgesetzten Auflagen beseitigt werden". Die weiteren Gutachten, die die Richterin für ihre Entscheidung über die Haft abwarten wollte, sind laut Ludwig Waldinger, LKA-Sprecher, allerdings "noch nicht fertig".

Die Staatsanwaltschaft wollte Breno auferlegen, sich in stationäre Behandlung zu begeben, dies lehnte die Richterin jedoch ab. Stattdessen setzte das Gericht elf Auflagen fest, unter anderem die Angabe eines festen Wohnsitzes, die Abgabe des Passes und Meldeauflagen. Breno verließ am Donnerstag das Gefängnis, er soll am Freitag zu seiner Familie zurückkehren.

© SZ vom 07.10.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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