Andechser am Dom:Krätz klagt gegen die Stadt

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Sepp Krätz bei der Eröffnung des Frühlingsfests 2013. (Foto: Alessandra Schellnegger)

Den Kampf um seine Existenz auf der Wiesn hat Sepp Krätz verloren. Seine Schanklizenz und den Andechser am Dom will der Gastronom allerdings nicht aufgeben. Deshalb zieht Krätz nun erneut vor Gericht.

Von Katja Riedel

Gastronom Sepp Krätz kämpft um den weiteren Betrieb seiner Traditionsgaststätte Andechser am Dom und holt nach dem Entzug der Gaststättenlizenz durch die Stadt nun juristisch zum Gegenschlag aus. Die angekündigte Klage gegen die Stadt beim Münchner Verwaltungsgericht hat allerdings nicht Krätz persönlich, sondern die Geschäftsführung des Andechser am Dom eingereicht. Das bestätigte ein Sprecher des Gerichtes am Dienstag.

Mit dieser Klage will Krätz offenbar erreichen, dass er bis auf Weiteres Wirt im Andechser bleiben kann - das Kreisverwaltungsreferat (KVR) hatte kürzlich entschieden, dass Krätz den Andechser bis zum 1. Juni räumen soll. Die Behörde entzog ihm die Schanklizenz, weil er nach seiner Verurteilung wegen Steuerhinterziehung als Wirt nicht mehr zuverlässig sei.

Die Klage wird zudem von einem Eilantrag begleitet: Wenn das Gericht diesem stattgibt, hätte dies zur Folge, dass der Andechser zunächst nicht schließen müsste. Der Entzug der Lizenz würde erst greifen, wenn die 16. Strafkammer des Gerichtes über die Klage gegen die Stadt entschieden hat, und zwar gegen Krätz.

Die Stadt muss dem Antrag nun schriftlich entgegnen. Bis wann über den Eilantrag entschieden wird, war am Dienstag unklar. "Wir werden den Schriftsatz jetzt prüfen", sagte eine Sprecherin des KVR. Weiter wollte die Stadt die Klage und den Eilantrag nicht beurteilen.

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Ende März war der ehemalige Wiesnwirt Sepp Krätz wegen Steuerhinterziehung im Freischankbereich des Andechser am Dom sowie an der Champagnerbar im Hippodrom zu einer Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt worden. Der Steuerschaden belief sich auf 1,1 Millionen Euro. Die Summe hat er an das Finanzamt zurückgezahlt.

Das Gaststättenrecht von Wirten Zuverlässigkeit

Nach einem Geständnis des Gastwirtes hatte Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle noch vor dem Urteil deutliche Zweifel an der weiteren Zuverlässigkeit von Krätz geäußert. Die Richterin, die Krätz zu der Bewährungsstrafe verurteilt hatte, attestierte diesem jedoch eine günstige Sozialprognose.

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Von Katja Riedel

Bereits beim Verlassen des Gerichtssaales hatte Krätz' Anwalt Peter Gauweiler sich auf diese Sozialprognose bezogen, die Einschätzung des Gerichtes wertete er als positives Zeichen, was den Entzug der Schankkonzession und Krätz' Zuverlässigkeit als Wirt angeht. Diese Zuverlässigkeit verlangt das Gaststättenrecht von Wirten, die Ordnungsämter der Kommunen prüfen sie.

KVR-Chef Blume-Beyerle sieht Krätz als nicht mehr zuverlässig an - und hat darum entschieden, dass Krätz in München kein Wirt mehr sein darf. Sepp Krätz hatte neben der Wiesn und dem Andechser zudem ein Zelt auf dem Frühlingsfest betrieben. Diese Lizenz haben nun seine Frau und seine Schwester übernommen. Auch für den Andechser am Dom wäre eine solche Lösung denkbar.

Auf dem Oktoberfest wird das Hippodrom jedoch künftig nicht mehr zu finden sein, der Stadtrat hat den Platz in der vergangenen Woche an Gastronom Siegfried Able und dessen Marstall-Zelt übergeben. Weiter unklar ist, wie es mit Krätz' Waldwirtschaft Großhesselohe weitergeht. Hier ist der Landkreis München zuständig, nicht das KVR. Es gebe keinerlei Zeitplan, bis wann man über die Zuverlässigkeit entscheiden wolle, sagte eine Sprecherin.

© SZ vom 07.05.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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