Amtsgericht München:Krätz akzeptiert Strafbefehl

Lesezeit: 1 min

Eigentlich hätte es zum Prozess gegen Wiesn-Wirt Sepp Krätz kommen sollen - wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Doch kurz vor der Verhandlung lenkt der 56-Jährige ein und zahlt. Jetzt ist er vorbestraft.

Christian Rost

Wiesn-Wirt Sepp Krätz wehrt sich nun doch nicht gegen einen Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Einen Tag vor dem Prozess am Münchner Amtsgericht, der für den heutigen Donnerstag angesetzt war, zog der 56-Jährige seinen Einspruch zurück und akzeptierte damit eine Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft warf dem Wirt des Hippodrom vor, während des Oktoberfestes 2010 einen Studenten, der in seinem Festzelt als Reinigungskraft gearbeitet hatte, aus nichtigem Grund zwei Mal getreten zu haben.

Auch wegen dieses Vorfalles drohte ihm die Stadt mit dem Entzug der Wiesn-Konzession für sein Hippodrom. Letztlich bekam er aber doch den Zuschlag für 2011 - allerdings nur "auf Bewährung".

Krätz erklärte in einer Mitteilung, er und sein damaliger Mitarbeiter hätten einen Schlussstrich "unter den leidigen Vorfall" gezogen. "Nachdem er seine Anzeige widerrufen hat, habe auch ich meinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgezogen, obwohl die mir darin zu Last gelegten Taten so nicht zutreffen", so Krätz. Wie der Übergriff aus seiner Sicht abgelaufen ist, das teilte der Gastronom nicht mit.

Er wolle mit der Rücknahme seines Einspruchs seinen Teil dazu beitragen, "dass der junge Mann nicht über einen Prozess ins Rampenlicht der Öffentlichkeit gerät und nach seinem Studium möglicherweise Nachteile bei der Jobsuche bekommt", sagt Krätz.

Der Strafbefehl lautet auf 60 Tagessätze zu je 300 Euro. Da der Bescheid damit rechtskräftig ist, ist Krätz vorbestraft. Die Tat wird allerdings nicht ins Bundeszentralregister des Wirtes eingetragen, dies ist erst von 91 Tagessätzen an der Fall. Wie die Stadt das Schuldanerkenntnis wertet und ob es Auswirkungen auf seine Wiesn-Konzession haben wird, ist nun Ermessenssache.

© SZ vom 26.05.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: