Prozess:Falscher Polizist muss Strafe zahlen

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Wer mit einem Blaulicht durch die Gegend fährt, muss mit einer Strafe rechnen. (Foto: Friso Gentsch/dpa)
  • Der Münchner bestellte sich bei einem Online-Versand ein Blaulicht und einen LED-Blitzer, um damit einen von ihm angemieteten BMW in ein vermeintliches Zivilfahrzeug zu verwandeln.
  • Mit gefakten Polizeikontrollen wollte der 19-Jährige seine Bekannten ärgern.
  • Das Münchner Amtsgericht verurteilte ihn nun wegen Amtsanmaßung zu einer Geldauflage von 1000 Euro und zu einem Fahrverbot von drei Monaten.

Von Christian Rost

Ein 19-Jähriger hat sich als Polizist ausgegeben und muss nun dafür bezahlen. Das Münchner Amtsgericht verurteilte ihn wegen Amtsanmaßung zu einer Geldauflage von 1000 Euro und zu einem Fahrverbot von drei Monaten. Zudem muss der junge Mann einen Aufsatz schreiben.

Der Münchner bestellte sich bei einem Online-Versand ein Blaulicht und einen LED-Blitzer, um damit einen von ihm angemieteten BMW mit französischem Kennzeichen in ein vermeintliches Zivilfahrzeug der Polizei zu verwandeln. Laut einer Mitteilung des Gerichts hatte er vor, mit gefakten Polizeikontrollen Bekannte zu ärgern. Am 12. Juni dieses Jahres war er mit einem Kumpel in seinem selbstgebastelten Polizeiauto unterwegs. Gegen 3.20 Uhr stand der 19-Jährige am Straßenrand und schrieb gerade eine SMS an seinen Freundin, als der Wagen eines Bekannten an ihm vorbei rauschte.

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Auf diese Gelegenheit hatte der Angeklagte gewartet. Er sprang in seinen BMW, stellte das eingeschaltete Blaulicht aufs Fahrzeugdach, betätigte den LED-Blitzer, den er hinter der Windschutzscheibe angebracht hatte, und verfolgte den Bekannten auf der Kreisstraße von Grünwald nach Taufkirchen. Der Verfolgte ging natürlich davon aus, dass sich ein echtes Polizeifahrzeug hinter ihm befindet und hielt an. Der Angeklagte gab sich damit aber noch nicht zufrieden, er zog eine Warnweste über, ging zu dem Wagen und verlangte prompt: "Führerschein und Fahrzeugpapiere, bitte!"

Der Angesprochene erkannte den 19-Jährigen und ärgerte sich: "Es hat mir gereicht, ich rief den Notruf", berichtete der Zeuge. Dem falschen Polizisten brachte dies eine Anzeige wegen Amtsanmaßung ein. Zwar entschuldigte er sich bei seinem Bekannten, um eine Strafe kam er aber nicht herum. Neben der Geldauflage zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung und dem Fahrverbot hielt es das Jugendgericht für angemessen, dass er auch einen zweiseitigen Aufsatz schreibt.

Das Thema hängt mit dem Berufswunsch des Münchners zusammen, der zur Bundeswehr will. In dem Aufsatz soll er nun erklären: "Warum möchte ich Soldat werden? Was bedeutet mir die Uniform?" Das Gericht will damit erreichen, dass sich der junge Mann, der zu einer Überschätzung von Machtsymbolen neige, über seine Einstellung Gedanken macht. Das Urteil (Aktenzeichen 1034 Ds 468 Js 178122/16) ist rechtskräftig.

© SZ vom 02.11.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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