Festnahme nach Mord in Obersendling:Tatwaffe im Kinderzimmer

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In diesem Flur in Obersendling, wurde eine 31-Jährige mit einem Messer erstochen. Nun hat die Polizei einen Tatverdächtigen festgenommen. (Foto: dpa)

Sie war ein "Zufallsopfer": Die Münchner Polizei nimmt den mutmaßlichen Mörder fest, der Kathrin M. in Obersendling mit 18 Messerstichen getötet haben soll. Der 19-Jährige, der wohl psychisch krank ist, gibt ein seltsames Motiv an: Er wollte die Wohnung des Opfers haben.

Nach dem brutalen Mord an einer 31-jährigen Frau in München-Sendling haben die Ermittler der Soko "Aidenbach" am Donnerstag einen Verdächtigen festgenommen. Wie die Polizei am Freitagmittag mitteilte, handelt es sich um einen 19-jährigen Schüler. Die Wohnung, in der er mit seinen Eltern lebt, liegt in der Nähe des Tatorts. Er ist allerdings kein unmittelbarer Nachbar des Opfers - und kannte Kathrin M. wohl nicht. "Sie war ein reines Zufallsopfer", sagte ein Sprecher der Polizei.

Die aus Sachsen stammende Verlagsangestellte war am 4. Januar im Flur ihres Wohnhauses in Obersendling mit 18 Messerstichen erstochen worden. Die abgebrochene Klinge der Tatwaffe, vermutlich ein Küchenmesser, lag neben ihr. Weil die Tat so brutal war, war die Polizei zunächst von einer Beziehungstat ausgegangen. Der Lebensgefährte der Frau stand aber nicht unter Verdacht. Wochenlang tappte die Polizei im Dunkeln, schließlich wurden die Ermittler auf den jungen Mann durch einen Hinweis eines Kollegen aufmerksam.

Der 19-Jährige war dem Beamten wegen seiner Gewaltphantasien aufgefallen. Vor gut einem Jahr soll er zu einem Dritten gesagt haben, er wolle sich eine Waffe besorgen und einen Überfall verüben. Die Polizei hatte damals Kontakt zu ihm und seiner Familie aufgenommen. Seine Ankündigung habe sich aber als Prahlerei herausgestellt. Dennoch schaltete die Polizei das Jugendamt ein. Die Familie des Verdächtigen lehnte jedoch jede Hilfe ab.

Nun meldete sich der Beamte, der damals Kontakt mit dem jungen Mann gehabt hatte, bei der Soko. Die setzte ihn daraufhin auf die Liste der zu Überprüfenden. Zweimal versuchten Fahnder, den Mann zu Hause zu besuchen, es sei aber nie geöffnet worden, erklärte die Polizei. Schließlich wurde er vorgeladen. Als der 19-Jährige nicht erschien, besuchten ihn Zivilbeamte am Donnerstag zu Hause in Sendling. Dann ging alles plötzlich ganz schnell: In seinem Zimmer entdeckten sie sofort den abgebrochenen Messergriff der Tatwaffe. Auch blutige Kleidung soll bei ihm gefunden worden sein.

Zudem ergab ein Abgleich der von ihm abgegebenen Speichelprobe mit tatrelevanten DNA-Material eine Übereinstimmung, teilte die Polizei weiter mit. Bei einer ersten Vernehmung durch die Mordkommission habe der Mann weitgehend gestanden. Laut seiner Darstellung habe er sein Opfer auf der Straße auf dem Weg von der U-Bahnstation Aidenbachstraße nach Hause abgepasst und sei ihm bis zur Haustüre gefolgt. Kathrin M. habe Kopfhörer getragen, weshalb sie ihren von hinten kommenden Mörder wahrscheinlich gar nicht bemerkt habe.

Als Motiv habe der junge Mann, der zur Tatzeit noch 18 Jahre alt war, angegeben, dass er an die Wohnung seines Opfers habe kommen wollen. Er habe offenbar erwartet, dort dann einziehen zu können. Dieses absurd wirkende Motiv ist für die Ermittler ein wichtiges Indiz für die Vermutung, dass der Mann krank ist. Auch sein sonstiges Verhalten lasse dies vermuten. Eine erste kurze Begutachtung durch einen Psychiater habe diesen Verdacht bestätigt, berichtet Thomas Steinkraus-Koch, Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Am Freitagnachmittag wurde Haftbefehl erlassen. Nach Angaben eines Polizeisprechers wurde der Tatverdächtige außerdem in die Psychiatrie eingewiesen. Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat als Mord aus Heimtücke. Bei der Polizei war der junge Mann bislang nur wegen eines Diebstahles vor mehreren Jahren aktenkundig.

In den nächsten Wochen dürfte der Schüler ausführlich psychiatrisch und psychologisch untersucht werden. Dabei werden Gutachter nicht nur versuchen zu klären, ob er schuldfähig ist, sondern auch, ob die Tat nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht geahndet werden soll.

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