Einen Tag nach dem Urteil des Landgericht München II gegen den Dachauer Todesschützen hat die Verteidigung am Freitag Revision eingelegt. Das teilte Wahlverteidiger Maximilian Kaiser in Landshut mit. "Der Angeklagte hat mich zwei Tage vor der Urteilsverkündung beauftragt, Revision einzulegen", sagte er.
Das Gericht hatte den Angeklagten Rudolf U. am Donnerstag wegen Mordes an einem Staatsanwalt und dreifachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Zudem stellte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld fest, wodurch eine vorzeitige Entlassung des Angeklagten aus dem Gefängnis nach 15 Jahren kaum möglich ist.
Rudolf U. hatte am 11. Januar im Dachauer Amtsgericht um sich geschossen - und dabei den jungen Staatsanwalt tödlich getroffen. Kaiser war in dem Prozess als sein Wahlverteidiger aufgetreten. Seine Auftritte und Anträge während der Verhandlung hatten bei Betroffenen und Prozessbeobachtern Befremden ausgelöst.
Einmal stürmte der Anwalt wutentbrannt aus dem Gerichtssaal, weil die Kammer ihn nicht zum Pflichtverteidiger seines insolventen Mandanten machen wollte - und seine Bezahlung damit nicht gesichert war. Nach eigenen Angaben reichte er deshalb Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.
Ein anderes Mal beantragte Kaiser, das Verfahren einzustellen. Die Anwälte der Familie des getöteten Staatsanwalts nannten sein Verhalten "geschmacklos". Kaiser sagte am Freitag, es müsse überprüft werden, ob das Verfahren nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten rechtmäßig gewesen sei.
Dachauer Todesschütze:Die Chronik des Falls
Mitten im Gerichtssaal des Amtsgerichts Dachau feuerte er um sich und traf einen jungen Staatsanwalt tödlich. Nun wird Rudolf U. in München der Prozess gemacht. Der schwerkranke Angeklagte verfolgt den Prozess von einem Krankenbett aus. Nun ist er gestorben.
Bereits am Donnerstag nach dem Urteil hatte Pflichtverteidiger Wilfried Eysell angekündigt, sein Mandant wolle in Revision gehen. Er wisse aber nicht, mit welcher Begründung. Wahlverteidiger Kaiser fehlte bei der Urteilsverkündung.