Wegen einer Rüge:"Brand Eins" wehrt sich gegen Presserat

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Wegen eines Zusatzheftes hat das Wirtschaftsmagazin "Brand Eins" eine Rüge des Presserats kassiert. Der Vorwurf: "die gebotene klare Trennung von Redaktion und Werbung" sei verletzt worden. "Brand Eins" will nun gegen die Formulierung vorgehen.

Benjamin Zeeb

Das Wirtschaftsmagazin Brand Eins droht dem Presserat mit juristischen Schritten. Am vergangenen Freitag hatte Brand Eins von den Hütern der Standesregeln eine Rüge kassiert. Sie hatten beanstandet, das Zusatzheft "Hilfe! - Zwischen Krankheit, Versorgung und Geschäft", das den Brand Eins-Abonnenten zusammen mit der Juliausgabe zugegangen war, habe "die gebotene klare Trennung von Redaktion und Werbung verletzt".

Das Heft war im Auftrag des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie entstanden und produziert worden von der Unternehmenstochter Brand Eins Wissen, die PR-Magazine für zahlende Auftraggeber herstellt. Im Vorwort des Auftragsheftes lobt sich der Pharmaverband, man habe "der Redaktion freie Hand gelassen".

Layout und Design des Hefts ähneln stark dem journalistischen Produkt Brand Eins. Laut Presserat sei für den Leser der Eindruck erweckt worden, es handle sich um eine Sonderausgabe von Brand Eins.

Überraschende Ankündigung

Der Presserat ist ein Organ der Selbstkontrolle, dem sich die Verlage freiwillig unterwerfen. Daher ist die Ankündigung des Magazins, gegen den Rat vorzugehen, zumindest überraschend. Gabriele Fischer, Chefredakteurin von Brand Eins, sagte auf Anfrage, es gehe nicht um die Rüge selbst, Widerspruch sei im Verfahren nicht vorgesehen.

Nicht hinnehmen könne man aber die vom Presserat aufgestellte Behauptung, die Brand Eins-Redaktion selbst habe das PR-Heft im Auftrag des Verbands produziert. "Das ist schlicht nicht der Fall", so Fischer, " Brand Eins und Brand Eins Wissen operieren getrennt und teilen keine redaktionelle Verantwortung." Im Impressum sei dies deutlich gemacht. Ein Referent des Presserats sagte, die Sache werde juristisch geprüft. Die Meldung zu Brand Eins mit der strittigen Formulierung nahm der Presserat am Montag von der Internetseite.

© SZ vom 02.10.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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