Gerade wenn es besonders schnell gehen soll, ist die Verlockung groß, schließlich sind Behinderten-Parkplätze immer sehr nah am Eingang. Gerechtfertigt ist das Parken dort jedoch nur in seltenen Fällen - wie nun auch eine Schwangere erfahren musste.
Ihr Wagen war abgeschleppt worden, als sie ihn für einen Arztbesuch auf einem Behinderten-Parkplatz abgestellt hatte. Hinter die Scheibe hatte sie eine leere Plastikhülle mit der Aufschrift "Mutterpass" gelegt. Die Abschleppkosten von 171 Euro wollte sie nicht zahlen. Zur Begründung führte sie an, auch Hochschwangere seien von einer außergewöhnlichen Gehbehinderung betroffen.
Das sah der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München anders und entschied, dass sie keine Gleichbehandlung mit Behinderten verlangen könne. Denn eine schwangere Frau gelte nicht als dauerhaft beeinträchtigt.
Wie die Ärzte Zeitung berichtet, kann laut der Entscheidung des Gerichtshofs eine Frau selbst in den letzten Wochen ihrer Schwangerschaft nicht mit Gehbehinderten gleichgestellt werden - auch wenn sie zu dem Zeitpunkt schlecht zu Fuß sein mag.