Entscheidend ist das Wohl des Kindes: Die Regierung will beide Elternteile in die Kinderbetreuung einbinden. Mütter sollen aber Widerspruch einlegen können.
Nichteheliche Väter sollen künftig sehr viel einfacher als bisher das Sorgerecht für ihre Kinder erhalten können - in der Regel gemeinsam mit der Mutter. Über entsprechende Reformpläne herrscht in der schwarz-gelben Koalition zumindest im Grundsatz Konsens; über Details gibt es allerdings noch erheblichen Diskussionsbedarf.
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Die Beziehung zum Vater ist wichtig, war bisher aber vom Willen und der Zustimmung der Mutter abhängig. (© ddp)
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Dass die Stellung von Vätern deutlich aufgewertet werden muss, folgt schon aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom Dezember 2009. Seit 1998 können unverheiratete Eltern - wenn sie sich einig sind - das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Weil sich der Vater damit aber gegen den Willen der Mutter nicht durchsetzen kann, selbst wenn dies dem Wohl des Kindes entspräche, ist laut EGMR das Diskriminierungsverbot verletzt.
Nach den Worten von Max Stadler (FDP), Staatssekretär im Bundesjustizministerium, will die FDP auch für unverheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht zum Regelfall erheben. Der Vater könnte dann zusammen mit dem Anerkenntnis der Vaterschaft auch das gemeinsame Sorgerecht akzeptieren. "Allerdings gibt es Lebenssachverhalte, in denen die gemeinsame Sorge nicht dem Kindeswohl entspricht", sagte Stadler der Süddeutschen Zeitung. Deshalb wolle man der Mutter ein Widerspruchsrecht einräumen. In diesem Fall müsste das Familiengericht entscheiden, ob es dem Wohl des Kindes entspräche, wenn die Eltern alle wichtigen Fragen gemeinsam entscheiden; andernfalls bliebe das Sorgerecht im Regelfall bei der Mutter.
Die Erfahrungen mit dem gemeinsamen Sorgerecht nach Ehescheidungen sind nach Stadlers Angaben überwiegend positiv. Die Eltern kümmerten sich gemeinsam um die Kinder, zudem gebe es weniger Probleme mit den Unterhaltszahlungen. Dies spreche dafür, die gemeinsame Sorge auch bei Unverheirateten zu stärken.
Allerdings muss zuvor beispielsweise die Frage geklärt werden, in welchem Zeitraum die Mutter Widerspruch einlegen könnte. Stephan Thomae, Familienrechtsexperte der FDP-Fraktion, hält eine Frist von einigen Wochen oder Monaten für angemessen. "Es muss jedenfalls innerhalb des ersten Lebensjahres sein", sagte er der SZ. Dagegen wurde bereits Kritik aus der CSU laut: Es dürfe in keinem Fall dazu kommen, "dass die Mutter in einer ohnehin hoch emotionalen Phase auch noch tätig werden muss", sagte CSU-Politikerin Dorothee Bär dem Münchner Merkur. "Der aktive Part muss vom Vater ausgehen."
Unklar ist zudem, ob der Vater das Sorgerecht bereits mit Abgabe einer Erklärung oder erst nach Ablauf der Frist erhalten soll. Thomae ist noch nicht festgelegt, tendiert aber dazu, den Vater möglichst früh einzubinden. Denn bereits in der ersten Lebensphase müssten die Eltern wichtige Entscheidungen treffen, wie die Namens- oder die Konfessionswahl.
In wenigen Wochen wird zudem das Bundesverfassungsgericht über die Vorschrift entscheiden. 2003 hatte das Gericht den Paragraphen für "vertretbar" und "derzeit" verfassungsgemäß gehalten. Allerdings hatte das Gericht dem Gesetzgeber seinerzeit aufgetragen, die Entwicklung zu beobachten und das Gesetz gegebenenfalls nachzubessern.
Im einst stabilen und friedlichen Staat Mali errichten Islamisten, Separatisten und Terroristen das Afghanistan Afrikas. Seite 3 Jetzt lesen ...
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(SZ vom 27.07.2010/che)
Brasiliens Präsidentin Roussef
Aus Frauensicht hat Dunsterville recht, aber es geht hier nicht zuletzt um das Menschenrecht des Kindes auf beide Eltern, das eigentlich auch durch ein Verfassungsgericht nicht zur Disposition gestellt werden kann.
Das Elternrecht ist ein Menschenrecht und auch im GG verankert (Art. 6).
Es dürfte wohl so ziemlich ein einmaliger Fall sein, dass die Gewährung eines Menschenrechts (Elternrecht des Vaters) von den Hütern der Verfassung ins Ermessen einer Privatperson (der Mutter) gestellt wird. Zusätzlich verstößt die derzeitige Regelung auch gegen das Gleichstellungsgebot nichtehelicher Kinder. Sie bleiben im Vergleich zu ehelichen Kindern trotz aller gegenteiligen Beteuerungen Rechtsobjekte, wie ein Auto oder ein Wohnzimmerschrank.
Entweder nehmen wir unsere Verfassung ernst, dann führt kein Weg an der „großen Lösung“ vorbei (automatisches Sorgerecht ab der Geburt), oder der deutschsprachige Raum verharrt familienrechtlich weiter auf dem Status einer Bananenrepublik, mit Menschen erster und zweiter Klasse.
Dunsterville beschreibt extreme Ausnahmefälle, die man schlecht zur Norm für die Rechtsreform erheben kann.
Das europäische Ausland belegt schon lange, dass ein automatisches Sorgerecht ab der Geburt nicht zum Weltuntergang führt. Nur in Deutschland versuchen Politik und Justiz Eindruck zu vermitteln, es ginge um eine weltweit beispiellose Kulturrevolution.
Erstaunlicherweise wird von Union und FDP wieder lediglich der Versuch unternommen der Mutter die Entscheidung zu überlassen, oder je nach Standpunkt, die Mutter zur Entscheidung zu verpflichten.
Es gibt allerdings keine erkennbaren Gründe, die nahelegen, dass eine Mutter die Entscheidung über die Lebensumstände die zum Kindeswohl führen besser beurteilen könnte als ein Vater.
In meinem konkreten Falle verweigert die Mutter meines Kindes mir als Vater jeden Kontakt mit dem Kinde um meine Unterschrift unter eine Umgangs"vereinbarung" zu erzwingen die meinen Sohn schlechter stellt als er gestellt sein müsse.
Mit der Äußerung "Entweder Du unterschreibst oder Du siehst Deinen Sohn nie wieder" wird mein Sohn bereits seit 4 Monaten von seinem Vater isoliert.
Mit dem aktuellen Stand der Gesetzesplanung wie in diesem Artikel berichtet kann sich die Mutter bestätig fühlen.
Einzige Hoffnung für mich als Vater ist da die Darstellung in http://www.pr-inside.com/de/print2021482.htm nach der die Grünen wohl die existierende Gerechtigkeitslücke anders interpretieren.
Hoffen wir auf die nächste Bundestagswahl, die aktuellen Umfrageergebnisse können den unverheirateten Vätern Mut machen.
".....In wenigen Wochen wird zudem das Bundesverfassungsgericht über die Vorschrift entscheiden. 2003 hatte das Gericht den Paragraphen für "vertretbar" und "derzeit" verfassungsgemäß gehalten....."
.....schreibt die SZ.
Das Bundesverfassungsgericht hatte auf zahllose Beschwerden seit 1998 selbstverständlich schon 2003 bemerkt, dass die betreffenden Gesetze ledige Väter diskriminieren und der Zustand in Deutschland auch nicht konventionsgemäß im Sinne der EMRK ist. Wie in Deutschland aber üblich, müssen erst Berge von (Justiz-) Leichen produziert werden, bevor das höchste Gericht, das Bundesverfassungsgericht, vom Politikmachen "derzeit" zur Rechtsprechung, das heisst heute, zur Letztinterpretation von Grundrechten mit Ewigkeitsgarantie übergeht. Die Unaussprechliche zieht so lange öffentlich und in der Frankfurter Paulskirche mit einem "Preis für kritischen Journalismus" bedacht Parallelen zwischen den Frauen in Deutschland heute und den Juden vor siebzig Jahren ebendort. Das nenne ich absoluten Wahnsinn mit Methode.
Dunsterville, machen Sie nur so weiter, und geben Sie Ihre Kommentare ab. Entlarvender geht es nicht:
1. Die Fragen "Sorgerecht" und "Unterhalt" sollen bitte, bitte, bitte sauberst getrennt werden. Frauen, die wie selbstverständlich mit den Sorgerechts- und Umgangsrechtskeulen gegen die Väter Druck ausüben, machen nix anderes, als ihre Kinder zu instrumentalisieren.
2. Wie lange zahlen denn bitte geschiedene Väter Unterhalt an die Ex? Auch nur drei Jahre. Sobald eine Kinderbetreuungsmöglichkeit besteht, muss die Mutter nun mal selber schauen wo sie bleibt. Und wenn sie dazu nicht in der Lage ist, muss es zum Glück nicht mehr der Ex ausbaden. So was nennt man nun mal Gleichberechtigung.
Abgesehen davon, dass es beim Kinderkriegen keine Gleichberechtigung geben kann - nur Frauen können schwanger werden - stellt die neue Regelung schon wieder keine Gleichberechtigung her. Der Vater sollte die selben Rechte haben, wie die Mutter, solange das Kindeswohl nicht beeinträchtigt ist. Das heißt, dass die Eltern automatisch das gemeinsame Sorgerecht bekommen. Ist das Kindeswohl beeinträchtigt, sollte ein Familiengericht nach Klage eines der beiden Erziehungsberechtigten unabhängig zum Wohle des Kindes und möglichst ohne Mutter bonus entscheiden.
Genauso muss aber auch die Verantwortung geteilt werden. Unabhängig vom Geschlecht des Elternteils ist der Kindesunterhalt zu teilen. Zum Kindesunterhalt gehören natürlich auch die Kosten für die Betreuung des Kindes. Nach der derzeitigen Politik unseres Staates werden Kinder frühesmöglich von den Eltern getrennt und in einer Kita verwahrt. In dieser Zeit können beide Eltern ihren Lebensunterhalt verdienen. Die restliche Betreuung können Sie sich teilen.
@Dunsterville: Terrorisieren können auch Frauen!
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