Ex-Ehepartner sollen künftig deutlich höheren Unterhalt zahlen. Bei der Berechnung gilt es allerdings, ein pikantes Detail zu beachten.
Der Unterhalt für Scheidungskinder wird vom kommenden Jahr an beachtlich steigen. "Es wird eine deutliche Erhöhung geben, die sogar zweistellig ausfallen wird", sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts Düsseldorf am Montag. Nach Expertenschätzungen können Trennungskinder in Zukunft im Schnitt 13 Prozent mehr Unterhalt verlangen. Genaue Zahlen würden aber erst am 6. Januar vorgestellt, sagte der Gerichtssprecher. Derzeit sei die Unterhaltskommission, in der Familienrichter regelmäßig die sogenannte Düsseldorfer Tabelle erstellen, noch mit der Neuberechnung beschäftigt.
Die Höhe des Unterhaltsanspruchs hängt vom Alter des Kindes und vom Einkommen der Eltern ab. (© Foto: AP)
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Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtschnur für die Berechnung der Unterhaltssätze von Scheidungskindern. Normalerweise wird sie etwa alle zwei Jahre vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Absprache mit anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag erstellt.
Je älter, desto mehr
Die Höhe des Unterhaltsanspruchs hängt vom Alter des Kindes und vom Einkommen der Eltern ab. Je älter das Kind ist und je mehr der Unterhaltsverpflichtete verdient, umso höher fällt der Anspruch aus.
Verdient der unterhaltspflichtige Vater beispielsweise 2000 Euro netto, so stünden seinem sechsjährigen Kind nach der derzeitigen Düsseldorfer Tabelle 355 Euro monatlich zu, sein 14-jähriges Kind käme auf 415 Euro. Bei einer Erhöhung um 13 Prozent müsste der Vater dem jüngeren Sohn in Zukunft monatlich rund 46 Euro mehr zahlen und dem älteren etwa 54 Euro.
Die Sätze sind allerdings nicht rechtsverbindlich, im Zweifel können Richter davon abweichen. Zudem gibt es für einzelne Gerichtsbezirke oft detailliertere Vorgaben auf Basis der Düsseldorfer Tabelle. Für München, Nürnberg und Stuttgart beispielsweise gelten die süddeutschen Leitlinien.
Hintergrund für die jetzt anstehende Erhöhung ist das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das zum 1. Januar in Kraft tritt. Es sieht vor, dass der Kinderfreibetrag von derzeit 6024 Euro auf 7008 Euro steigt. Zudem erhöht sich das Kindergeld um je 20 Euro. Für das erste und das zweite Kind gibt es damit monatlich 184 Euro, für das dritte 190 Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro. "Die neuen Sätze haben zur Folge, dass automatisch der Mindestunterhalt steigt, der einem Kind laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch zusteht", sagte der Gerichtssprecher.
Weniger Geld übrig
Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem doppelten Kinderfreibetrag und einem Zu- oder Abschlag je nach Alter des Kindes. "Die Kommission muss jetzt ausrechnen, welche Folgen sich daraus für die entsprechenden Einkommensgruppen der unterhaltspflichtigen Elternteile ergeben", sagte der Sprecher und wies auf ein pikantes Detail hin: "Das geht natürlich im Zweifelsfall zulasten des Unterhaltsanspruchs der Mutter." Denn die "Verteilungsmasse" bleibe die gleiche. "Wenn der Vater mehr für die Kinder zahlen muss, bleibt weniger Geld übrig, das er der Mutter zahlen könnte."
Die neuen Beträge gelten jedoch nur vorläufig. Das Bundesverfassungsgericht werde im Lauf des kommenden Jahres über das Existenzminimum und den Selbstbehalt entscheiden, was sich erneut auf die Düsseldorfer Tabelle auswirke, sagte der Gerichtssprecher. Der Selbstbehalt ist der Teil des Einkommens, den ein Unterhaltspflichtiger in jedem Fall für sich behalten darf, selbst wenn er dann nicht den vollen Unterhalt zahlen kann.
Die Höhe des Selbstbehalts hängt vom Alter des Kindes ab und davon, ob der Unterhaltsschuldner berufstätig ist. Bei einem minderjährigen Kind etwa beträgt der Selbstbehalt eines Erwerbstätigen derzeit 900 Euro.
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(SZ vom 29.12.2009/pfau)
Umweltstiftung WWF in der Kritik
Ich stelle fest, dass wir unterschiedliche Vorstellungen von knackigen beträgen haben...
1.der Unterhalt für 3 15jährige Kinder beträgt zukünftig ca. 1.000. Um selbst ca. 1.000 zum Leben zu haben muß der Unterhaltspflichtige ca. 4.000 brutto verdienen.
Die Kirchensteuer beträgt dafür ca 75 monatlich.
2. Gebühren + staatliche Transfers sind kostendeckend..
Damit Kirchensteuer wirklich nennenswert und erheblich ist, muss das Einkommen, aus dem sie berechnet wird, ebenfalls knackig sein. Ist es das, dann kann Kindesunterhalt ohne Murren bezahlt werden.
Kindergärten arbeiten nicht mit kostendeckenden Gebühren, dann gäb es sie nicht, oder nur für wenige... Fragen Sie mal in Ihrer Gemeinde nach.
na ich denke, dass sowohl die Kindergärten als auch die Altenheime, die von den Kirchen unterhalten werden mindestens kostendeckend arbeiten und ihre Leistungen nicht gratis abgeben, zumal diese Einrichtungen auch Transferleistungen vom Staat erhalten. Im übrigen gibt es genügend nicht-kirchliche Alternativangebote - zumindest in den Ballungsräumen.
Da in der Regel jeder Euro nur einmal ausgegeben werden kann ist dies für viele Unterhaltspflichtige eine der wenigen Möglichkeiten eine nennenswerte Summe monatlich zu aktivieren.
Was wollte ich mit diesen Zahlen sagen?
Zunächst wollte ich die Polemik rausnehmen. Deshalb habe ich mich auf Fakten beschränkt. Und tatsächlich geht es um Zahlen. Die Interpretation wollte ich eigentlich den Lesern überlassen.
Also, dann will ich Ihnen behilflich sein :)
- Die Zahlbeträge steigen massiv (hier nur 1 Jahr dargestellt, Gesamt-Steigerung über 10 Jahre bei fast 100%)
- Die Lohnentwicklung (Durchschnittseinkommen) hält damit nicht Schritt. Hier ist maximal eine Stagnation in 10 Jahren gegeben.
- Ein Durchschnittsverdiener kann sich 2 Kinder mit der aktuellen Tabelle nicht mehr leisten. Hier sind noch unberücksichtigt: mindestens 700 EUR für die Betreuung des Kindes. Damit geht auch 1 Kind nicht mehr.
- Die Beträge geforderten Beträge kann ein Normalverdiener eigentlich nicht mehr aufbringen.
Kurz: Die Unterhaltssätze haben sich von der Realität und dem tatsächlichen Bedarf weit abgekoppelt. Sie waren schon in 2009 sehr hoch und jetzt kommen nochmal 13% mehr. Das ist unverständlich.
Es stehen hier Summen im Raum, die in intakten Familien nie aufgebracht werden. Ansonsten wäre es tatsächlich so, dass sich Kinder niemand mehr leisten könnte.
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