Scheidung: Unterhalt:Mehr Geld für Trennungskinder

Lesezeit: 2 min

Ex-Ehepartner sollen künftig deutlich höheren Unterhalt zahlen. Bei der Berechnung gilt es allerdings, ein pikantes Detail zu beachten.

Daniela Kuhr

Der Unterhalt für Scheidungskinder wird vom kommenden Jahr an beachtlich steigen. "Es wird eine deutliche Erhöhung geben, die sogar zweistellig ausfallen wird", sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts Düsseldorf am Montag. Nach Expertenschätzungen können Trennungskinder in Zukunft im Schnitt 13 Prozent mehr Unterhalt verlangen. Genaue Zahlen würden aber erst am 6. Januar vorgestellt, sagte der Gerichtssprecher. Derzeit sei die Unterhaltskommission, in der Familienrichter regelmäßig die sogenannte Düsseldorfer Tabelle erstellen, noch mit der Neuberechnung beschäftigt.

Die Höhe des Unterhaltsanspruchs hängt vom Alter des Kindes und vom Einkommen der Eltern ab. (Foto: Foto: AP)

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtschnur für die Berechnung der Unterhaltssätze von Scheidungskindern. Normalerweise wird sie etwa alle zwei Jahre vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Absprache mit anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag erstellt.

Je älter, desto mehr

Die Höhe des Unterhaltsanspruchs hängt vom Alter des Kindes und vom Einkommen der Eltern ab. Je älter das Kind ist und je mehr der Unterhaltsverpflichtete verdient, umso höher fällt der Anspruch aus.

Verdient der unterhaltspflichtige Vater beispielsweise 2000 Euro netto, so stünden seinem sechsjährigen Kind nach der derzeitigen Düsseldorfer Tabelle 355 Euro monatlich zu, sein 14-jähriges Kind käme auf 415 Euro. Bei einer Erhöhung um 13 Prozent müsste der Vater dem jüngeren Sohn in Zukunft monatlich rund 46 Euro mehr zahlen und dem älteren etwa 54 Euro.

Die Sätze sind allerdings nicht rechtsverbindlich, im Zweifel können Richter davon abweichen. Zudem gibt es für einzelne Gerichtsbezirke oft detailliertere Vorgaben auf Basis der Düsseldorfer Tabelle. Für München, Nürnberg und Stuttgart beispielsweise gelten die süddeutschen Leitlinien.

Hintergrund für die jetzt anstehende Erhöhung ist das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das zum 1. Januar in Kraft tritt. Es sieht vor, dass der Kinderfreibetrag von derzeit 6024 Euro auf 7008 Euro steigt. Zudem erhöht sich das Kindergeld um je 20 Euro. Für das erste und das zweite Kind gibt es damit monatlich 184 Euro, für das dritte 190 Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro. "Die neuen Sätze haben zur Folge, dass automatisch der Mindestunterhalt steigt, der einem Kind laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch zusteht", sagte der Gerichtssprecher.

Weniger Geld übrig

Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem doppelten Kinderfreibetrag und einem Zu- oder Abschlag je nach Alter des Kindes. "Die Kommission muss jetzt ausrechnen, welche Folgen sich daraus für die entsprechenden Einkommensgruppen der unterhaltspflichtigen Elternteile ergeben", sagte der Sprecher und wies auf ein pikantes Detail hin: "Das geht natürlich im Zweifelsfall zulasten des Unterhaltsanspruchs der Mutter." Denn die "Verteilungsmasse" bleibe die gleiche. "Wenn der Vater mehr für die Kinder zahlen muss, bleibt weniger Geld übrig, das er der Mutter zahlen könnte."

Die neuen Beträge gelten jedoch nur vorläufig. Das Bundesverfassungsgericht werde im Lauf des kommenden Jahres über das Existenzminimum und den Selbstbehalt entscheiden, was sich erneut auf die Düsseldorfer Tabelle auswirke, sagte der Gerichtssprecher. Der Selbstbehalt ist der Teil des Einkommens, den ein Unterhaltspflichtiger in jedem Fall für sich behalten darf, selbst wenn er dann nicht den vollen Unterhalt zahlen kann.

Die Höhe des Selbstbehalts hängt vom Alter des Kindes ab und davon, ob der Unterhaltsschuldner berufstätig ist. Bei einem minderjährigen Kind etwa beträgt der Selbstbehalt eines Erwerbstätigen derzeit 900 Euro.

© SZ vom 29.12.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: