Darf man selbst entscheiden, wann man sterben möchte? Ein Pfarrer, ein Arzt, ein Schauspieler und zwei Politikerinnen diskutierten mit Plasberg fair, aber nicht hart.
Um mal ein Geheimnis zu verraten: Niemand weiß, wann das Ende kommt. Es weiß auch niemand, wie es aussieht, und ob es wirklich das Ende ist. Insofern war das, was Frank Plasberg und seine Gäste in der Nacht zu Donnerstag bei "Hart aber fair" zu besprechen hatten, eine Diskussion in das Allerblauste hinein, was man überhaupt diskutieren kann.
Walter Jens ist seit 2004 demenzkrank. (© Screenshot: ARD)
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Das Thema lautete, um das Thema Tod und die damit unschön verquickten Themen Sterbegleitung und Sterbehilfe einzugrenzen: Patientenverfügung. Seit Monaten ringt der Bundestag um die Frage, ob eine Patientenverfügung gesetzlich geregelt werden muss, und wenn ja, wie diese dann aussehen sollte, um gesetzlich gültig zu sein.
Welch unklare Vorstellungen über solch eine Patientenverfügung bestehen, und wie im letzten Moment, nämlich im Krankenhaus oder Sterbehospiz, damit umgegangen wird, das machte die Runde von "Experten" klar, die sich selbst nicht einig waren, was gängige Praxis sei.
Den besonnensten Eindruck machte der katholische Pfarrer Wolfgang Picken, seines Zeichens Sterbebegleiter und Gründer der ersten integrierten Hospize in der Altenpflege. Jeder Mensch habe ein Grundrecht auf ein würdevolles Ende, was für ihn heißt: begleitetes Sterben. Zugleich habe aber auch jeder die Pflicht, sein Sterben vorzubereiten - um Ärzte und Angehörige nicht allein zu lassen mit den Entscheidungen in letzter Minute. Er selbst, 41-jährig, habe seit 20 Jahren eine Patientenverfügung, die er alle fünf Jahre aktualisiere.
Vorbildlich fand das Frank-Ulrich Montgomery, Vizepräsident der Bundesärztekammer. Jeder Patient, forderte er, müsse nicht nur eine Patientenverfügung schreiben, sondern auch einen Betreuer bestellen, und diesem drittens eine Vollmacht ausstellen, damit eine Vertrauensperson den letzten Willen gültig regeln könne.
Ob man sich gegen eine künstliche Ernährung per Magensonde ausspricht, nicht beatmet werden möchte oder welche lebensverlängernden Maßnahmen man noch ablehnt - all das müsse möglichst genau schriftlich dargelegt werden, damit eine Patientenverfügung gültig sei, gab die Redaktion Tipps in einem Einspielfilm.
Kurzschlussentscheidungen
Und genau da greift die Kritik der CDU-Politikerin Julia Klöckner: Sie vertritt die Auffassung, dass Patientenverfügungen gesetzlich geregelt sein müssen, und dass der Staat den Bürger vor Kurzschlussentscheidungen in Bezug auf seinen eigenen Tod schützen muss. Sie berichtete von Patienten, die längst tot wären, wenn man sich an ihre Patientenverfügung gehalten hätte, in denen sie sich dagegen ausgesprochen hätten, jemals "an Schläuchen zu liegen". Diese Patienten erfreuten sich inzwischen wieder bester Gesundheit, weil man bei jeder Blindarmoperation an Schläuche angeschlossen wäre und es in diesen Fällen nie um Leben und Tod gegangen sei. Klöckner vertritt mit der CDU die Ansicht, dass Patientenverfügungen nur im Zustand des Sterbens Anwendungen finden sollten.
Dagegen wehrte sich Luc Jochimsen, ehemalige Chefredakteurin des hessischen Rundfunks, und nun Bundestagesabgeordnete der Linken. Kein Mensch dürfe gegen seinen Willen am Leben erhalten werden. Julia Klöckner, so ihre Kritik, greife das Grundrecht auf Selbstbestimmung an. Im übrigen hätten Sterbende durchaus auch dann Möglichkeiten, ihren Willen kundzutun, wenn sie nicht mehr sprechen könnten. Sie würden ihren Todeswunsch etwa durch Nahrungsverweigerung äußern - oder einfach nicht mehr trinken, so Jochimsen.
In der Tat vermittelte Klöckner, die im übrigen die gesamte Sendezeit über grinste, den Eindruck, sie traue den Patientenverfügungen nicht so recht. Sie selbst hat ihre eigene offenbar zerrissen, wollte aber nicht sagen, warum. Dies war der einzige Moment, da der Moderator in gewohnter "Hart aber fair"-Manier nachhakte - allerdings ohne Ergebnis. Auch er hatte aus Anlass des ernsten Themas ein passendes Gesicht aufgesetzt, erinnerte damit aber eher einen Beerdigungsunternehmer als an einen Investigativjournalisten.
Lesen Sie weiter auf Seite 2, wer Schmackes in die Runde brachte.
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Patientenverfügung wurde mit aktiver Sterbehilfe zusammengebracht, man redete (vor allem Frau Luc Jochimsen) an allem vorbei und hörte nicht zu, bzw. lies nicht ausreden.
Lichtblick war wirklich der kath. Pfarrer, der klar signalisierte, dass auch die katholische Kirche für ein würdevolles Sterben steht und nicht für eine Maschinenmedizin, die sich verselbständigt. Ich erlebe es jetzt gerade selbst, bei meinem Vater im Koma nach einem Herzinfarkt mit 86 Jahren erlebe.
Hier erfahren Sie mehr, wie in der ganzen Sendung:
http://www.patientenverfuegung.de/
Die Diskussion war auch in Ordnung- wer würde sich hierbei noch weiter aus dem Fenster lehnen?
Täglich werden solche "Entscheidungen" hundertfach einvernehmlich gefällt.
Unproblematisch ist das nicht.